Welche Unternehmen haben Anspruch auf Kurzarbeitergeld?
Grundsätzlich haben Freelancer keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld (KUG). Dasselbe gilt, wenn ein Selbstständiger eine GmbH führt und lediglich sich selbst als Geschäftsführer angestellt hat. Bei allen anderen Unternehmen können Mitarbeiter in Kurzarbeit geschickt werden, falls mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben.
Die anfallenden Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. Der Bezug von KUG ist bis zu 12 Monate möglich. Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf KUG. In Betrieben, in denen Vereinbarungen zu Arbeitszeitschwankungen genutzt werden, wird auf den Aufbau negativer Arbeitszeitkonten verzichtet.
Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld während der Corona-Pandemie gibt es auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2020 veröffentlicht.