Gastbeitrag von Gabriele Knödler-Bittner: Versicherungsschutz – Ehrenamt während Unterbeschäftigung und Kurzarbeit
Auch wenn Sie sich während der Kurzarbeit aufgrund Corona ehrenamtlich engagieren, müssen Sie bestimmte, für das Ehrenamt geltende Rahmenbedingungen einhalten, um den Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu genießen. Dabei gilt: Das Ehrenamt muss freiwillig, unentgeltlich und kontinuierlich sein, auf organisierte Weise ausgeübt werden und anderen zu Gute kommen.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt außerdem nur, wenn sich der Unfall in direktem Zusammenhang mit der ehrenamtlichen Tätigkeit oder auf dem Weg von zu Hause zum Ehrenamt oder zurück ereignet.
Ein Tipp: Klären Sie den rechtlichen Status der Gruppe, für die Sie ehrenamtliches Engagement leisten, in Bezug auf den Versicherungsschutz.
Für ein Engagement im Rahmen von privaten Aktivitäten, z. B. Nachbarschaftshilfe oder Ähnliches, gilt der gesetzliche Versicherungsschutz nicht.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2020 veröffentlicht.