Der Freelance-Market Vermittlungsprozess unter dem Mikroskop
Immer wieder wird uns die Frage gestellt, wie der Vermittlungsprozess im Detail abläuft. Hier nun der ganz genaue Ablauf: 1) Der Nachfrager wählt den geeignetsten Dienstleister auf unserer Internetseite aus. 2) Der Nachfrager gibt seine Kontaktangaben und Projektdetails ein und bestätigt den Vorstellungswunsch. 3) Freelance-Market prüft den Vermittlungswunsch auf formale Richtigkeit und stellt Nachfrager und Dienstleister per E-Mail vor. 4) Nachfrager und Dienstleister kontaktieren sich gegenseitig und besprechen das weitere Projektvorgehen. Der Erstkontakt zwischen Nachfrager und Dienstleister soll der Auftragsklärung dienen und ist kostenlos. Der Erstkontakt sollte die Dauer von einer Stunde nicht überschreiten. 5) Bei Einigung beauftragt der Nachfrager den Dienstleister direkt. Falls kein gesonderter Vertrag vereinbart wird gelten die Standardbedingungen aus den AGB von Freelance-Market. 6) Freelance-Market stellt dem Dienstleister eine einmalige Vorstellungsgebühr in Rechnung. Diese beträgt zwei Dienstleisterstundensätze und ist unabhängig von dem Umfang eines eventuellen Auftrags. Im Falle eines unprofessionellen Verhaltens des Nachfragers (kein echter Bedarf, Vermittleranfrage, Massenanfrage, ...) muss der Dienstleister Freelance-Market hierüber innerhalb von fünf Tagen informieren. Die Vorstellungsgebühr entfällt dann und der Nachfrager wird von der weiteren Nutzung von Freelance-Market ausgeschlossen. 7) Der Nachfrager und Dienstleister können sich bei Bedarf zu einem späteren Zeitpunkt wieder kontaktieren und beauftragen, bzw. Folgeaufträge vergeben. Da Freelance-Market nur eine einmalige Vorstellungsgebühr berechnet entstehen bei Folgeaufträgen keine weiteren Gebühren für den Dienstleister.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 07/2005 veröffentlicht.