Ab Januar 2019: Mindestbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird von 423 auf 188 Euro reduziert
Die Krankenversicherung dürfte für viele Freiberufler im kommenden Jahr deutlich günstiger werden. Am 19.8.18 hat der Bundestag das GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Da die Mindestbemessungsgrenze von 2284 auf 1015 Euro pro Monat gesenkt wird, sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 423 Euro auf 188 Euro. Das ist für viele Selbständige und Freiberufler eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent. Zugleich reduziert sich der bürokratische Aufwand deutlich, da auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichtet wird.
Zur Vereinfachung wird außerdem die spezielle Regelung für die Selbstständigen abgeschafft, die gleichzeitig Krankengeld (ab der 7. Krankheitswoche) und Eltern- und Mutterschaftsgeld beziehen. Diese mussten bislang einen Beitrag auf die Differenz zwischen tatsächlichem und fiktivem Mindesteinkommen zahlen.
Der Bundestagsbeschluss basiert auf einer Initiative von 17 Verbänden, darunter auch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 11/2018 veröffentlicht.