Freelance-Market-News 11/2018
Liebe Leser,
obwohl Behörden und die Regierung den Ruf haben, dass es dort sehr bürokratisch zugeht, gibt es auch positive Signale vom Staatsapparat. So hat die Bundesregierung eine massive Absenkung des Mindestbeitrags zur Gesetzlichen Krankenversicherung ab dem 1. Januar beschlossen. Darüber hinaus wird in diesem Monat der erste Schritt des E-Rechnungs-Gesetzes in Kraft treten, der Dienstleistern helfen kann, Papier zu sparen. In unserem Tipp des Monats helfen wir Freelancern unpassende Anfragen zu vermeiden und ein Berater zeigt, wie man Pflegeleistungen effizient erfasst.
Auch in unserem Freelancerwitz am Schluss geht es um Bürokratie und zwar darum, wie viele Menschen wirklich in einer Behörde arbeiten.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Ab Januar 2019: Mindestbeitrag zur Gesetzlichen Krankenversicherung wird von 423 auf 188 Euro reduziert
Die Krankenversicherung dürfte für viele Freiberufler im kommenden Jahr deutlich günstiger werden. Am 19.8.18 hat der Bundestag das GKV-Versichertenentlastungsgesetz beschlossen, das zum 1. Januar 2019 in Kraft tritt.
Da die Mindestbemessungsgrenze von 2284 auf 1015 Euro pro Monat gesenkt wird, sinkt zum Jahreswechsel der Mindestbeitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung von 423 Euro auf 188 Euro. Das ist für viele Selbständige und Freiberufler eine Beitragsreduzierung um 56 Prozent. Zugleich reduziert sich der bürokratische Aufwand deutlich, da auf die Unterscheidung zwischen haupt- und nebenberuflicher Selbstständigkeit verzichtet wird.
Zur Vereinfachung wird außerdem die spezielle Regelung für die Selbstständigen abgeschafft, die gleichzeitig Krankengeld (ab der 7. Krankheitswoche) und Eltern- und Mutterschaftsgeld beziehen. Diese mussten bislang einen Beitrag auf die Differenz zwischen tatsächlichem und fiktivem Mindesteinkommen zahlen.
Der Bundestagsbeschluss basiert auf einer Initiative von 17 Verbänden, darunter auch der Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschlands.
Frage des Monats: Wie können Freelancer verhindern, dass sie unpassende Anfragen erhalten?
In ihrem Profil können Freiberufler unter 'Sonstiges' Angaben zu der Art von Projekten machen, die für sie in Frage kommen. Dadurch verhindern sie, dass Nachfrager einen unpassenden Dienstleister anfragen.
Damit Sie besser verstehen, wie solche Einträge im Profil aussehen könnten, haben wir hier einige Beispiele für die entsprechenden Angaben unserer Freelancer:
o Nur Projekte ab 10 Stunden Umfang.
o Maximal 20 Stunden/Woche.
o Für kleine Aufgaben habe ich noch Kapazitäten.
o Arbeite nicht in Krisengebieten.
o Nur Unternehmen mit Sitz in Deutschland, Österreich oder Schweiz.
Gesetz ab 27.11.2018: Bundesbehörden müssen elektronische Rechnungen akzeptieren
Das deutsche E-Rechnungs-Gesetz regelt die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen und tritt bereits dieses Jahr am 27. November in Kraft. Zunächst gilt es für Bundesministerien und Verfassungsorgane, ein Jahr später (ab dem 27.11.2019) dann auch für alle weiteren deutschen Behörden. Das bedeutet, dass ab dem jeweiligen Stichtag die genannten Behörden E-Rechnungen annehmen müssen. Lieferanten können dann also ihre Rechnungen elektronisch stellen.
Laut dem Bundesinnenministerium soll dadurch das Ausdrucken, Kuvertieren und Frankieren von Papierrechnungen bald der Vergangenheit angehören. So können Portokosten gespart und der Arbeitsaufwand bei privaten Unternehmen reduziert werden. Rechnungsstellende Unternehmen und Freelancer würden damit um bis zu 11 Millionen Euro jährlich entlastet. Die Bundesregierung betont auch, dass durch die elektronische Rechnungsstellung Medienbrüche durch die unmittelbare digitale Übertragung vermieden werden, was durchgängige, konsistente Prozesse von der Bestellung bis zur Bezahlung schafft.
Dr. Ole Schröder, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesministerium des Innern: 'Das E-Rechnungs-Gesetz des Bundes ist ein weiterer Meilenstein in der E-Government-Strategie der Bundesregierung. Die elektronische Rechnungslegung trägt zu einer enormen Entbürokratisierung, Kosteneinsparung und schnelleren Abwicklung der Zahlungen bei.'
Zugleich verpflichtet sich die Bundesverwaltung selbst, zukünftig Rechnungen an Bürger und Unternehmen in elektronischer Form zu stellen, wenn der Rechnung ein elektronischer Bestellvorgang vorangegangen ist. Beispielhaft wird hierfür eine Bestellung im Onlineshop einer Bundesbehörde genannt.
Das E-Rechnungs-Gesetz ist ein Beispiel dafür, dass die Digitalisierung der Volkswirtschaft immer weiter voranschreitet. Mal sehen, wie die Entwicklung weitergeht und ab wann aus der Möglichkeit zur elektronischen Rechnungsstellung eine Pflicht wird. Wir werden jedenfalls weiter berichten.
Der Gesetzestext kann hier heruntergeladen werden.
Artikel unserer Freiberufler: Effiziente Erfassung von Pflegeleistungen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Freelancer Nr. 174 (Kategorie 'Berater-Allgemein', 35 Euro/h) aus Lübeck vor.
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Ich habe mich auf die 'Erfassung von Pflegeleistungen' spezialisiert. So begleite und berate ich ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen und unterstütze deren Aufbau und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement und Risikominimierung.
Pflegeeinrichtungen gehören zu den Unternehmen, die durch ein starkes Tagesgeschäft ausgelastet sind und steigenden Anforderungen unterliegen. Die Gefahren für solche Unternehmen sind absehbar, insbesondere dann, wenn das Qualitätsmanagement lückenhaft ist. So verringert eine fehlerhafte Einstufung der Pflegebedürftigen die Einnahmen und damit den Handlungsspielraum.
Meine professionellen Leistungen zeichnen sich durch eine direkte, zügige und aktive Hilfe auf dem Gebiet der Pflegedokumentation aus. Nach einer Ist-Analyse aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Pflegedokumentation stehen, erhalten meine Kunden die erforderlichen Umsetzungshilfen vor Ort. Am Projektende werden die gültigen Auflagen erfüllt und der Kunde bekommt seinen Handlungsspielraum zurück.
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Freelance-Market-Witz des Monats
Eine wahre Geschichte von Rainer Kurz
Neulich habe ich den Leiter des Staatsarchives eines Bundeslandes besucht. Ich habe mir alles angesehen und dann neugierig den Leiter gefragt, wie viele Menschen hier eigentlich arbeiten. – Seine knappe Antwort: 'So etwa die Hälfte'.
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