Einbürgerung für Unternehmer und Freelancer schwieriger als für Angestellte
Der bekannte Weinexperte der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung Stuart Pigott hatte, wie andere Selbstständige auch, besondere Schwierigkeiten bei der Einbürgerung. Der Freiberufler Pigott lebt seit gut 24 Jahren in Deutschland und wollte angesichts des Brexits die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben.
"Wären Sie festangestellt, würden Arbeitsvertrag und ein Brief vom Arbeitgeber ausreichen, um Ihr Einkommen zu beweisen" habe ihm die zuständige Beamtin im Bürgeramt Berlin-Mitte erklärt. Als Selbstständiger jedoch muss er hingegen unter anderem die letzten acht Steuerbescheide, eine Bescheinigung vom Steuerberater über sein Einkommen sowie Bescheinigungen von seinen wichtigsten Auftraggebern vorlegen.
Laut Stuart Pigott sind „alle Menschen in der Bundesrepublik gleich, aber bei der Einbürgerung haben Selbstständige trotzdem schlechtere Karten“, da diese Anforderungen weit über die von Banken geforderten Nachweise hinausgehen, die sich in der Regel mit den letzten drei Steuerbescheiden bzw. Jahresabschlüssen zufrieden geben.
Als Selbstständiger beschwerte sich Pigott aber nicht lange und machte sich an die aufwendige Dokumentationsarbeit. So haben die Bescheinigungen über das Einkommen Pigott und seinen Steuerberater viel Arbeit gekostet. Immerhin waren seine Bemühungen erfolgreich und Pigott braucht jetzt den Brexit nicht mehr zu fürchten.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2018 veröffentlicht.