Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben?
Es gibt ein Datum, vor dem es vielen Deutschen graut: Der Stichtag für die Steuererklärung, doch die meisten von uns kommen um die Steuererklärung nicht herum. Dabei kann selbst eine freiwillige Steuererklärung Vorteile haben, denn wenn sich herausstellt, dass man zu viele Steuern gezahlt hat, bekommt man Geld vom Finanzamt auch zurück.
Der Stichtag für die Steuererklärung in diesem Jahr ist der 31. Mai, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Grundsätzlich muss jeder deutsche Bürger, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, Steuern zahlen. Einzige Ausnahme sind Beschäftigte, die nicht mehr als 8652 Euro im Jahr verdienen. Diese fallen unter den Grundfreibetrag. Doch nicht alle, die auch Steuern zahlen, müssen auch eine Steuererklärung abgeben. Eine freiwillige Steuererklärung kann dagegen jeder einreichen.
Wer muss also eine Steuererklärung abgeben? In einer Steuererklärung werden im Wesentlichen die Einnahmen und Ausgaben offengelegt. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Singles mit einem jährlichen Einkommen über 8652 Euro und Ehepaare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von über 17 304 Euro müssen Steuern zahlen. Das betrifft vor allem Freiberufler und Selbstständige. Für Arbeitnehmer und Rentner gelten dabei besondere Regeln. In den meisten Fällen müssen sie keine Steuererklärung abgeben. Doch auch Angestellte müssen unter gewissen Umständen ihre Umsätze offen legen. So regelt Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes, wer als Angestellter eine Steuererklärung ans Finanzamt abgeben muss.
Fall a): Angestellte mit mehr als einem Chef: Wer im vergangenen Jahr mehr als einen Arbeitgeber hatte (und dessen Lohn nicht pauschal versteuert wurde), muss eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Fall b): Ehepaare: Angestellte Ehepaare müssen eine Steuererklärung abgeben wenn:
- das Einkommen des Ehepaares insgesamt über 20 900 Euro pro Jahr liegt
- beide berufstätig sind und einer der Partner Steuerklasse III oder IV hat
- mindestens ein Partner ganzjährig oder auch zeitweilig unter die Steuerklasse V oder VI fällt
- beide das Ehegattensplitting (Faktorverfahren Klasse IV) gewählt haben
- einer der Ehepartner die Einzelveranlagung beantragt
- wenn ein Partner geschieden wurde und einer der Partner im selben Jahr wieder geheiratet hat
Fall c) Freibeträge: Wer Freibeträge bezieht und dabei mehr als 10 800 Euro pro Jahr verdient, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Das gilt unter Anderem auch für nicht verheiratete oder geschiedene Paare, die Freibeträge für ihre Kinder zugestanden bekommen.
Fall d): Zusatzeinnahmen: Wer als Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt weitere Einnahmen bezieht, die 410 Euro im Jahr übersteigen, muss eine Steuererklärung abgeben. Dazu gehören nicht nur Einnahmen aus Nebenjobs, sondern auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld.
Fall e): Rentner: Diese müssen ebenfalls eine Steuererklärung vorlegen, wenn der Besteuerungsanteil ihrer Rente 730 Euro im Monat übersteigt.
Fall f): Kapitaleinkünfte: Wer im Jahr 2015 seine Abgeltungs- oder Kirchensteuer für seine Kapitaleinkünfte noch nicht gezahlt hat, muss die Zinsen und die Gewinne in diesem Jahr in seiner Steuererklärung eintragen.
Bis wann muss die Steuererklärung 2016 eingereicht werden? Wer seine Steuererklärung abgeben muss, hat bis zum 31. Mai Zeit. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Das sollte allerdings frühzeitig geschehen. Wer die Verlängerung zugestanden bekommt, hat u. U. dann bis zum 31. Dezember Zeit, seine Steuererklärung abzugeben. Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich dann die Abgabefrist sogar auf den 2. Januar 2017. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, bekommt noch mehr Zeit. Bis zu vier Jahre haben Steuererklärer in diesem Fall Zeit, um ihre Unterlagen einzureichen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 04/2016 veröffentlicht.