Freelance-Market-News 04/2016
Liebe Leser,
ein Viertel des neuen Jahres ist schon vergangen und es wird langsam Zeit, sich mit der Steuererklärung für 2015 zu beschäftigen. So stellen wir in diesen April-News die Frage, wer überhaupt in Deutschland steuerpflichtig ist. In einem weiteren Artikel geht es um ein aktuelles Urteil des Bundesfinanzhofs, demzufolge freiberufliche Trauerredner als Künstler gelten und Johannes Maib fragt sich, wie teuer ein EU-Ausstieg Großbritanniens dem Steuerzahler kommen würde.
Damit Sie verstehen, was im Unternehmen läuft und nicht zu viel Steuern zahlen, zeigt Ihnen ein freiberuflicher Finanzbuchhalter, wie man ein vollwertiges Controlling aufbaut und im Freelancer-Witz am Schluss streiten sich zwei Unternehmer, wer wohl den besten Steuerberater hat.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Wer muss eigentlich eine Steuererklärung abgeben?
Es gibt ein Datum, vor dem es vielen Deutschen graut: Der Stichtag für die Steuererklärung, doch die meisten von uns kommen um die Steuererklärung nicht herum. Dabei kann selbst eine freiwillige Steuererklärung Vorteile haben, denn wenn sich herausstellt, dass man zu viele Steuern gezahlt hat, bekommt man Geld vom Finanzamt auch zurück.
Der Stichtag für die Steuererklärung in diesem Jahr ist der 31. Mai, sofern keine Verlängerung beantragt wird. Grundsätzlich muss jeder deutsche Bürger, der in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist, Steuern zahlen. Einzige Ausnahme sind Beschäftigte, die nicht mehr als 8652 Euro im Jahr verdienen. Diese fallen unter den Grundfreibetrag. Doch nicht alle, die auch Steuern zahlen, müssen auch eine Steuererklärung abgeben. Eine freiwillige Steuererklärung kann dagegen jeder einreichen.
Wer muss also eine Steuererklärung abgeben? In einer Steuererklärung werden im Wesentlichen die Einnahmen und Ausgaben offengelegt. Grundsätzlich gilt in Deutschland: Singles mit einem jährlichen Einkommen über 8652 Euro und Ehepaare mit einem gemeinsamen Jahreseinkommen von über 17 304 Euro müssen Steuern zahlen. Das betrifft vor allem Freiberufler und Selbstständige. Für Arbeitnehmer und Rentner gelten dabei besondere Regeln. In den meisten Fällen müssen sie keine Steuererklärung abgeben. Doch auch Angestellte müssen unter gewissen Umständen ihre Umsätze offen legen. So regelt Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes, wer als Angestellter eine Steuererklärung ans Finanzamt abgeben muss.
Fall a): Angestellte mit mehr als einem Chef: Wer im vergangenen Jahr mehr als einen Arbeitgeber hatte (und dessen Lohn nicht pauschal versteuert wurde), muss eine Einkommensteuererklärung abgeben.
Fall b): Ehepaare: Angestellte Ehepaare müssen eine Steuererklärung abgeben wenn:
- das Einkommen des Ehepaares insgesamt über 20 900 Euro pro Jahr liegt
- beide berufstätig sind und einer der Partner Steuerklasse III oder IV hat
- mindestens ein Partner ganzjährig oder auch zeitweilig unter die Steuerklasse V oder VI fällt
- beide das Ehegattensplitting (Faktorverfahren Klasse IV) gewählt haben
- einer der Ehepartner die Einzelveranlagung beantragt
- wenn ein Partner geschieden wurde und einer der Partner im selben Jahr wieder geheiratet hat
Fall c) Freibeträge: Wer Freibeträge bezieht und dabei mehr als 10 800 Euro pro Jahr verdient, muss ebenfalls eine Steuererklärung abgeben. Das gilt unter Anderem auch für nicht verheiratete oder geschiedene Paare, die Freibeträge für ihre Kinder zugestanden bekommen.
Fall d): Zusatzeinnahmen: Wer als Arbeitnehmer zusätzlich zum Gehalt weitere Einnahmen bezieht, die 410 Euro im Jahr übersteigen, muss eine Steuererklärung abgeben. Dazu gehören nicht nur Einnahmen aus Nebenjobs, sondern auch Arbeitslosengeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Elterngeld.
Fall e): Rentner: Diese müssen ebenfalls eine Steuererklärung vorlegen, wenn der Besteuerungsanteil ihrer Rente 730 Euro im Monat übersteigt.
Fall f): Kapitaleinkünfte: Wer im Jahr 2015 seine Abgeltungs- oder Kirchensteuer für seine Kapitaleinkünfte noch nicht gezahlt hat, muss die Zinsen und die Gewinne in diesem Jahr in seiner Steuererklärung eintragen.
Bis wann muss die Steuererklärung 2016 eingereicht werden? Wer seine Steuererklärung abgeben muss, hat bis zum 31. Mai Zeit. Es gibt auch die Möglichkeit, eine Fristverlängerung zu beantragen. Das sollte allerdings frühzeitig geschehen. Wer die Verlängerung zugestanden bekommt, hat u. U. dann bis zum 31. Dezember Zeit, seine Steuererklärung abzugeben. Da der 31. Dezember in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verschiebt sich dann die Abgabefrist sogar auf den 2. Januar 2017. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgeben möchte, bekommt noch mehr Zeit. Bis zu vier Jahre haben Steuererklärer in diesem Fall Zeit, um ihre Unterlagen einzureichen.
BFH-Urteil: Ermäßigter Steuersatz für freiberufliche Trauerredner
Es gibt neue Hoffnung für freiberufliche Trauer- und Hochzeitsredner. Sie können unter Umständen ihre Leistungen unter dem ermäßigten Steuersatz als ausübende Künstler verrechnen. Das besagt ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 3. Dezember 2015, das erst jetzt öffentlich gemacht wurde.
Damit wird die Rechtsprechung für freiberufliche Trauerredner wieder neu geöffnet. Denn eigentlich schien der Streit, der jahrelang um den ermäßigten Mehrwertsteuersatz für Trauerredner tobte, endlich mit einem BFH-Urteil von 2009 geschlichtet. Doch genau das ändert sich mit diesem neuen Richterspruch nun wieder.
Die Richter begründeten in ihrem Urteil, dass sowohl Trauerredner als auch Hochzeitsredner den ermäßigten Steuersatz für ausübende Künstler in Anspruch nehmen können, sofern eine eigene, kreative Leistung vorliegt. Mit anderen Worten: Wenn die Redner, die Ansprache selbst schreiben und entwickeln gelten sie als ausübende Künstler mit ermäßigtem Steuersatz von 7%. Für abgeschriebene oder schablonenartige Reden gilt dagegen weiterhin der Mehrwertsteuersatz von 19% (BFH-Urteil vom 3.12.2015, V R 61/14).
Der Kläger hatte in seinem Fall einen ermäßigten Steuersatz von 7 Prozent für seine Reden bei Hochzeiten, Geburtstagen, Trennungen und Trauerreden berechnet. Sowohl Finanzamt als auch das Finanzgericht sahen das anders und forderten den Regelsteuersatz von 19%. Ihr Argument: Künstlerische Reden können nur dann mit dem ermäßigten Steuersatz berechnet werden, wenn sie der Allgemeinheit zu Gute kommen.
Wie die Redner vergütet werden, spiele für den Steuersatz überhaupt keine Rolle, stellte dagegen der BFH in seinem Urteil klar. Selbst wenn ein privater Auftraggeber (z.B. ein Hochzeitspaar) für die Rede zahlt, kann die Dienstleistung als ausübende Kunst gesehen werden, solange den Reden eine eigenschöpferische Leistung zu Grunde liegt.
Gastartikel von Unternehmensberater Johannes Maib: Brexit - tut das weh?
Mit England verlöre die EU den drittgrößten Nettozahler. Na ja, mit knapp 4,9 Mrd. Euro zahlen die Briten nicht einmal ein Drittel des Nettobeitrags der Deutschen.
Aber irgendwie sind uns die Briten doch ans Herz gewachsen. Was haben sie uns nicht alles gebracht, die Engländer?! Ihr Humor würde uns fehlen. Englische Autos? Sind von BMW. Englisches Essen? Das essen nicht mal die Engländer. Ihr Investment Banking? Die Deutsche Bank wäre froh, es niemals angefasst zu haben.
Umgekehrt haben die Engländer bessere Gründe für ihre Skepsis gegenüber der EU:
- Die Wirtschaft der EU lahmt
- Der Euro kommt nicht aus der Krise
- Die Sparpolitik im Euroraum bringt Arbeitslosigkeit für die einen und Hass auf die anderen
- Die offenen Grenzen sind angesichts der Flüchtlingsproblematik nicht mehr haltbar
- Osteuropäer missbrauchen die Freizügigkeit von Arbeitnehmern, um Sozialleistungen zu erhalten
- Eine ausufernde EU-Bürokratie mischt sich in alle Belange des britischen Alltags ein
Und schließlich lebt der Brite nicht auf einer Insel, um sich seine Souveränität und die Letztentscheidung des Parlaments vom Europäischen Gerichtshof einschränken zu lassen. Das stolze Schlachtschiff England kappt die Taue von den sinkenden Booten der EU. So sehen es viele im Vereinigten Königreich. Am 23. Juni, fünf Tage nach dem Waterloo-Tag, dem Sieg der Briten über Napoleon, ist es soweit und das britische Volk entscheidet.
Aber kann uns das wirklich so kühl lassen? Mit dem Brexit würde die EU auf einen Schlag 13% ihrer Einwohner und 17% ihrer Wirtschaftsleistung verlieren. Der Brexit würde eine ohnehin schwer angeschlagene EU treffen. Ein Zerbrechen des Euros ist nur mühsam mit unendlich viel Geld verhindert worden und nichts hat sich in Griechenland verbessert. Die Einladung an die Flüchtlinge hat Frau Merkel vielleicht näher an den Nobelpreis, aber die Illusion einer Freizügigkeit im Inneren und sicherer Außengrenzen endgültig zum Einsturz gebracht. Gerade hat sich die EU als einflussreicher Faktor in die Weltpolitik eingemischt: Keine Waffen in die Ukraine, Sanktionen gegen Russland, Atomabkommen mit dem Iran, Waffenstillstand in Syrien… . Dieses Gewicht würde Europa mit dem Ausscheiden Großbritanniens, der größten Militärmacht der EU, verlieren. Kein Wunder, dass Putin einen Brexit begrüßt. Ohne die Briten wird die EU noch mehr von einem deutschen Übergewicht dominiert, sie wäre weniger liberal, mehr protektionistisch und stärker mit sich selbst beschäftigt – wie der britische "Economist" feststellt.
Egal ob jetzt die Briten aussteigen oder nochmal mit immer weiteren Zugeständnissen in der EU gehalten werden. Der Schaden für die EU ist bereits heute groß. Allein die Unsicherheit ist Gift für Investitionen. Der britische Aktienindex FTSE hat seit dem vergangenen Jahr 15% verloren, der EURO STOXX 20% und das Pfund 10% gegenüber dem US Dollar. Und welches andere Land wird sich in Zukunft noch Sonderregeln verwehren lassen, die den Briten zugestanden worden sind?
Eine gewisse Hoffnung setze ich noch auf die Einsicht der britischen Politiker: Wer soll nach einem Brexit noch schuld sein an all den Problemen im Land? Die EU mit ihrer Bürokratie fällt dann ja aus. Vielleicht nimmt es die EU auch zum Anlass einer realistischen Bestandsaufnahme. Und es wird höchste Zeit, die Illusion der Vereinigten Staaten von Europa zu Gunsten einer handlungsfähigen Gemeinschaft endlich über Bord zu werfen. Dann hätte der Brexit ja vielleicht doch noch sein Gutes.
Artikel unserer Freiberufler: Aufbau eines vollwertigen Controllings
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel in den Freelance-Market-News kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen einen Industriekaufmann aus Pfronten im Allgäu, der auch geprüfter Bilanzbuchhalter ist (Freelancer Nr. 1956 in der Kategorie "Finanzexperte").
Ich sorge für nachhaltige Rentabilitäts-Steigerung in kleinen und mittelständischen Unternehmen. Im Verlauf meiner mehr als zwanzigjährigen selbstständigen Tätigkeit als Bilanzbuchhalter habe ich mich in Verbindung mit der Anfertigung von Buchhaltungen auf die Kostenüberwachung, Kostensenkung und damit Rentabilitätssteigerung von kleinen und mittleren Unternehmen spezialisiert.
Durch den Aufbau eines vollwertigen Controllings und die Integration in die Bearbeitungs-Systematik der Buchführung (strategische Buchführung) kann ich Ihnen die sonst üblichen Zusatzkosten für eigenständige Controlling-Systeme sparen, da die erforderlichen Controllingdaten unmittelbar über die Buchführung bereitgestellt werden. Die laufenden Kosten für eine solche "strategische Buchführung" erfordern somit nur einen geringen Mehraufwand gegenüber der herkömmlichen Buchführung.
Freiberuflerwitz des Monats
Unterhalten sich zwei befreundete Unternehmer, wer den besten Steuerberater hat. "Mein Steuerberater ist der Beste! Nach ihm ist sogar eine Gesetzeslücke benannt."
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen: