Freelance-Market-News 01/2015
Liebe Leser,
mit dem neuen Jahr tritt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft, wir berichten auch über einige Veränderungen im Steuer und Exportrecht. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die erste Längsschnittstudie zur Online-Kommunikation in B2B-Unternehmen vor und ein freiberuflicher Redakteur zeigt Ihnen, wie man Kunden- und Mitarbeiterzeitungen erfolgreich einsetzt.
Unser Freiberuflerwitz am Schluss erzählt Ihnen, passend zum neuen Jahr, von drei Freelancern, die darüber diskutieren, wer zuerst da war.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und erfolgreiche Geschäfte in 2015!
Ihr Rainer Kurz
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2015 veröffentlicht.