Freelance-Market-News 01/2015
Liebe Leser,
mit dem neuen Jahr tritt nicht nur der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro in Kraft, wir berichten auch über einige Veränderungen im Steuer und Exportrecht. Darüber hinaus stellen wir Ihnen die erste Längsschnittstudie zur Online-Kommunikation in B2B-Unternehmen vor und ein freiberuflicher Redakteur zeigt Ihnen, wie man Kunden- und Mitarbeiterzeitungen erfolgreich einsetzt.
Unser Freiberuflerwitz am Schluss erzählt Ihnen, passend zum neuen Jahr, von drei Freelancern, die darüber diskutieren, wer zuerst da war.
Ich wünsche Ihnen viel Spaß beim Lesen und erfolgreiche Geschäfte in 2015!
Ihr Rainer Kurz
Steuern 2015: Die wichtigen Neuerungen zum Jahreswechsel
Wie die IHK Stuttgart informiert, treten zum neuen Jahr neue und zusätzliche Regelungen für Freiberufler und Unternehmen in Kraft. Leider gibt es auch dieses Mal keine Vereinfachungen. Neben dem Steuerrecht ist auch der Außenhandel betroffen.
Lohnsteuer: Zum 1. Januar 2015 wird die Steuerfreigrenze für Arbeitsessen und Geschenke von 40 Euro auf 60 Euro erhöht.
Verpflegungspauschalen: Es wurde beispielhaft klargestellt, dass der auf einem innerdeutschen Flug gereichte Snack nicht als Mahlzeit gezählt wird.
Korrektur von fehlerhaften Steuervoranmeldungen: Die mehrfache Korrektur von fehlerhaften Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen wird wieder ermöglicht.
Umsatzsteuer für private Onlinedienste: Elektronische Dienstleistungen wie E-Books und andere Downloads durch Privatpersonen unterliegen innerhalb der EU künftig der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Leistungsempfängers. Damit nicht in mehreren EU-Ländern Steuererklärungen abgegeben werden müssen, kann als Vereinfachungsmöglichkeit das neu eingeführte "Mini One Stop Shop"-Verfahren des Bundeszentralamtes für Steuern genutzt werden. Es ermöglicht den Unternehmen, alle Umsätze aus E-Dienstleistungen gegenüber Nichtunternehmern in anderen EU- Ländern einheitlich zu erklären.
Ausdehnung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Tablet-PCs, Spielekonsolen, bestimmte Edelmetalle und unedle Metalle, die sich per Zolltarifnummern identifizieren lassen, gehören jetzt auch zu den Waren, bei deren Lieferung die Umkehr der Steuerschuldnerschaft wirksam wird. Bei der Umkehr der Steuerschuld zahlt der Leistungsempfänger und nicht der ausführende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro: Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind. Unter das Gesetz fallen auch Minijobber, Saisonkräfte, in Deutschland tätige ausländische Beschäftigte und Praktikanten. Eine Anpassung des Mindestlohns wird dann erstmals zum 1. Januar 2017 und danach alle zwei Jahre erfolgen.
Verschärfung bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Der Berichtigungszeitraum wird auf zehn Jahre ausgedehnt, es gibt zusätzliche Sperrgründe und der Strafzuschlag wird auf bis zu 20 Prozent gestaffelt.
Ausfuhrgenehmigung für weitere Güter erforderlich: Durch die Erweiterung der EG-Dual-Use-Güterverordnung werden viele Unternehmen erstmals mit dem Thema Exportkontrolle konfrontiert. Betroffen sind unter anderem bestimmte Frequenzumwandler sowie Ventile und Pumpen. Die Betriebe müssen prüfen, ob ihre Güter unter die neue Genehmigungspflicht fallen.
Freelance-Market Weihnachtsaktion ein voller Erfolg
In den Dezember-News haben wir unsere Leser gebeten, das Kinderdorf "Bona Espero" in Brasilien zu unterstützen, wo sich das deutsch-italienische Ehepaar Grattapaglia seit Jahren rührend um Kinder kümmert, die aus ärmlichsten Verhältnissen stammen. Häufig sind es auch Waisenkinder. Das Kinderdorf "Bona Espero" liegt in dem brasilianischen Bundesstaat Goias, ca. 230 km nördlich von der brasilianischen Hauptstadt Brasilia. Im Vordergrund steht die Schul- und Berufsausbildung der Kinder.
Es können auch weiterhin Spenden auf das Konto der Stiftung Mondo, IBAN: DE 2160 0901 0001 5110 0004 bei der Stuttgarter Volksbank, Stichwort "Bona Espero" eingezahlt werden. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch eine Spendenquittung. Bitte teilen Sie uns hierzu Ihre Adresse per E-Mail mit.
Kostenlose 72-seitige Marktstudie zum B2B-Internetmarketing
Firmen im B2B-Industriebereich nutzen das Medium Internet in unterschiedlicher Form und Intensität in ihrer Kommunikation. Die Kommunikationsagentur "Die Firma GmbH" hat in Zusammenarbeit mit Horizont und weiteren Forschungs- und Medienpartnern diesen Business-to-Business-Online-Monitor als erste Längsschnittstudie zur Online-Kommunikation in B2B-Unternehmen geschaffen.
Befragt wurden 187 Unternehmensvertreter zum Stellenwert der Online Kommunikation, dem erfolgreichen Einsatz digitaler Kanäle und sozialer Medien. Ein weiterer Schwerpunkt bildet die zunehmende Bedeutung von Content Marketing und dessen erfolgreicher Einsatz. Die Studie erhalten Sie hier kostenlos als PDF-Datei.
Artikel unserer Freiberufler: Kunden-/Mitarbeiterzeitung für kleine und mittlere Unternehmen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Freelancer Nr. 50 (Kategorie Marketing-PR, 45 €/h) vor. Der Dienstleister aus Frankfurt am Main realisiert u. a. periodisch erscheinende Kunden- und Firmenzeitungen aus einer Hand, d. h. von der Idee über Text und Gestaltung bis zum fertig gedruckten Exemplar.
Für große Unternehmen ist es eine Selbstverständlichkeit, regelmäßig eine eigene Firmenzeitschrift herauszubringen. Schließlich ist ab einer bestimmten Unternehmensgröße eine eigene Abteilung mit der Öffentlichkeitsarbeit betraut, die als Teil ihrer Aufgabenbereiche auch die Herausgabe einer eigenen Firmenzeitung zu verantworten hat. Kleine und mittelständische Unternehmen scheuen aber oft die hohen Risiken wie zusätzliche Fixkosten und den Mitarbeiteraufwand bei der Herausgabe einer eigenen Firmenzeitung.
Um zu wissen, ob sich eine eigene Firmenzeitung für ein mittelständisches Unternehmen überhaupt lohnt, sollten vorab der Nutzen und die Kosten detailliert gegenübergestellt werden. Eine Überprüfung im Einzelfall empfiehlt sich immer, auch wenn man sich letztendlich gegen eine hauseigene Zeitschrift entscheiden sollte und sich stattdessen für die Herausgabe eines kostengünstigeren Newsletter entscheidet.
Bei Bedarf erstelle ich für Ihr Unternehmen auch eine Nutzen-/Kostenanalyse mit spezifischer Auswertung für eine eigene Kunden- oder Mitarbeiterzeitung und alternativ für einen Newsletter.
Freiberuflerwitz des Monats
Ein Arzt, ein Ingenieur und ein Berater streiten sich wessen Beruf der älteste wäre.
Der Arzt meint: "Es steht schon in der Bibel geschrieben, dass Gott Eva aus Adams Rippe geschaffen hat, das ist eine chirurgische Operation. Also ist hier nichts zu diskutieren: Mein Beruf ist der älteste!"
"Das stimmt natürlich, aber wir dürfen nicht vergessen, dass zuerst Gott das herrschende Chaos zu ordnen hatte, was eine wichtige Ingenieur-Errungenschaft ist", erwidert der Ingenieur.
Nun ergreift ungeduldig der Unternehmensberater das Wort: "Und was meinen Sie, meine Herrschaften, wer dieses Chaos zustande gebracht hat?"
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