Steuern 2015: Die wichtigen Neuerungen zum Jahreswechsel
Wie die IHK Stuttgart informiert, treten zum neuen Jahr neue und zusätzliche Regelungen für Freiberufler und Unternehmen in Kraft. Leider gibt es auch dieses Mal keine Vereinfachungen. Neben dem Steuerrecht ist auch der Außenhandel betroffen.
Lohnsteuer: Zum 1. Januar 2015 wird die Steuerfreigrenze für Arbeitsessen und Geschenke von 40 Euro auf 60 Euro erhöht.
Verpflegungspauschalen: Es wurde beispielhaft klargestellt, dass der auf einem innerdeutschen Flug gereichte Snack nicht als Mahlzeit gezählt wird.
Korrektur von fehlerhaften Steuervoranmeldungen: Die mehrfache Korrektur von fehlerhaften Umsatzsteuer- und Lohnsteuervoranmeldungen wird wieder ermöglicht.
Umsatzsteuer für private Onlinedienste: Elektronische Dienstleistungen wie E-Books und andere Downloads durch Privatpersonen unterliegen innerhalb der EU künftig der Umsatzsteuer im Wohnsitzstaat des Leistungsempfängers. Damit nicht in mehreren EU-Ländern Steuererklärungen abgegeben werden müssen, kann als Vereinfachungsmöglichkeit das neu eingeführte "Mini One Stop Shop"-Verfahren des Bundeszentralamtes für Steuern genutzt werden. Es ermöglicht den Unternehmen, alle Umsätze aus E-Dienstleistungen gegenüber Nichtunternehmern in anderen EU- Ländern einheitlich zu erklären.
Ausdehnung der Umkehr der Steuerschuldnerschaft: Tablet-PCs, Spielekonsolen, bestimmte Edelmetalle und unedle Metalle, die sich per Zolltarifnummern identifizieren lassen, gehören jetzt auch zu den Waren, bei deren Lieferung die Umkehr der Steuerschuldnerschaft wirksam wird. Bei der Umkehr der Steuerschuld zahlt der Leistungsempfänger und nicht der ausführende Unternehmer die Umsatzsteuer an das Finanzamt.
Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 Euro: Grundsätzlich gilt der Mindestlohn für alle in Deutschland tätigen Arbeitnehmer, die mindestens 18 Jahre alt sind. Unter das Gesetz fallen auch Minijobber, Saisonkräfte, in Deutschland tätige ausländische Beschäftigte und Praktikanten. Eine Anpassung des Mindestlohns wird dann erstmals zum 1. Januar 2017 und danach alle zwei Jahre erfolgen.
Verschärfung bei der Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung: Der Berichtigungszeitraum wird auf zehn Jahre ausgedehnt, es gibt zusätzliche Sperrgründe und der Strafzuschlag wird auf bis zu 20 Prozent gestaffelt.
Ausfuhrgenehmigung für weitere Güter erforderlich: Durch die Erweiterung der EG-Dual-Use-Güterverordnung werden viele Unternehmen erstmals mit dem Thema Exportkontrolle konfrontiert. Betroffen sind unter anderem bestimmte Frequenzumwandler sowie Ventile und Pumpen. Die Betriebe müssen prüfen, ob ihre Güter unter die neue Genehmigungspflicht fallen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 01/2015 veröffentlicht.