Freelance-Market-Leser reagieren auf Bundessozialgerichtsurteil zur gesetzlichen Rentenversicherung
In den letzten News berichteten wir von der Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass 40 000 Unternehmensjuristen künftig in das gesetzliche Rentensystem einzahlen müssen. Hierzu erhielten wir zahlreiche Stellungnahmen, die wir Ihnen hier auszugsweise wiedergeben möchten.
Unser Leser Matthias Sinn geht davon aus, dass die Integration in das gesetzliche Rentensystem für den Betroffenen zwar ärgerlich sein mag, dies aber ein Schritt in Richtung des Abbaus von Privilegien einzelner Berufsfelder ist. Allerdings sei anzunehmen, dass die Regierung diesen Kurs nicht konsequent fortführen wird.
Harald Meimeth aus Gernsheim will die Rentenpflicht sogar ausweiten und meint unter anderem:
Als Journalist habe ich gerne über das Schweizer Versorgungsmodell berichtet, das Sie sicher kennen. Ich habe stets für dieses Modell "alle Berufstätigen zahlen in die Rentenkasse" plädiert - auch Selbstständige und auch die Bezieher hoher Einkommen. Wer glaubt, mit der zu erwartenden Rente nicht auszukommen, sichert seinen "gehobenen" Lebensstandard durch private Vorsorge. Insofern begrüße ich die Entscheidung des Bundessozialgerichts. Ich wäre begeistert, wenn das Bundessozialgericht nicht bei den Juristen Halt machte.
Als Zeitgenosse verdrießt mich Ihre Bemerkung vom "so genannten Generationenvertrag". Ich gehöre zu den Generationen, die die Bundesrepublik aufgebaut haben. Ich konnte über viele Jahre nicht so satt und wohlgenährt strahlen, wie der Herr auf dem Foto in den letzten Freelance-Market-News. Ich habe auch meinen Beitrag zum Generationenvertrag geleistet, (stets mit Höchstbeiträgen) und die Generationen durch- und aufgefüttert, die zuvor dafür gesorgt haben, dass unser Land so gründlich zerstört wurde. Gleichzeitig habe ich Nachwuchs (künftige Beitragszahler) aufgezogen und in dessen Ausbildung kräftig investiert. Ich bin mit der gesellschaftlichen Zusage in die Berufswelt eingetreten, meine Kinder und Enkel würden via Generationenvertrag für mein Alter aufkommen, so wie ich und meine Alterskohorten für die zerstörerischen Generationen. Die beiden Weltkriege haben auch die zuvor in Deutschland eingeführte "Ansparrente" ruiniert. In der Konsequenz hat dann die von Kanzler Konrad Adenauer (CDU) geführte Bundesregierung im Jahr 1957 die "Umlagerente" eingeführt.
Wir Kriegs- und Nachkriegskinder haben uns darauf verlassen (müssen), dass die, die unseren Arbeitsplatz einnehmen, wenn wir aufs Altenteil gehen, für unseren Lebensunterhalt aufkommen. Daher habe ich auch aus Überzeugung die ganze Infrastruktur, von Straßen, über Flughäfen bis Museen und Theater und besonders das Schul- und Hochschulwesen willig mit meinen Steuern mitfinanziert und so meine Verpflichtungen aus dem Generationenvertrag erfüllt. Ganz im Sinne von Alexis de Tocqueville und seines "contrat social".
Ich habe also meinen Teil Ihres "so genannten" Vertrags zwischen den Generationen erfüllt. Ich finde es unerträglich, dass die jetzt aktiven Jungen sich davor drücken wollen, den Ihren zu leisten.
Es ist gerade ein paar Jahre her, da wurden die über 50-jährigen auf Kosten des Sozialsystems und der Rentenkasse abgeschoben. Profitiert haben die Unternehmen, die die Kosten für Ihre Rationalisierungsmaßnahmen der Gesellschaft aufbürden konnten. Profitiert haben davon die Jungen, die dadurch ihren Platz in der Arbeitswelt fanden. Auch die Renten für die "Brüder und Schwestern aus dem anderen Teil Deutschlands" wollen wir auch nicht vergessen. Diese Kosten der Wiedervereinigung sind eine gesamtgesellschaftliche Leistung, ebenso so die Aufwendungen für die Frühverrentungswelle, die jetzt geplante Rente mit 63 u.ä. - aus meiner Sicht also aus Steuermitteln zu zahlen, nicht nur aus den Beiträgen der Pflichtversicherten. Das ist im Sinn des Generationenvertrags, füllt die Rentenkasse und beteiligt auch die Einkommen jenseits der Versicherungspflicht.
Schlusswort: Selbstverständlich lassen sich Verträge- oder so wie hier die Rentenregelung einvernehmlich ändern, zum Beispiel das Schweizer Modell einführen. Aber so ein Wechsel muss zwingend bei den Jahrgängen beginnen, die ins Berufsleben starten, damit sie sich für ihr Alter einrichten / vorsorgen können. Für diejenigen, die zum Ende ihres Arbeitslebens kommen und die jetzigen Rentner muss Bestandschutz gelten.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06/2014 veröffentlicht.