Gebrauchte Software darf weiterverkauft werden
Ein richterliches Rechtsgutachten des Europäischen Gerichtshofs kommt jetzt zur Auffassung, dass der Weiterverkauf gebrauchter Software grundsätzlich zulässig ist. Dies gelte ausdrücklich auch für Software, die im Internet gekauft und dort auch heruntergeladen wurde. Basis der Entscheidung ist die sogenannte Erschöpfungsregel, wonach die Herstellerrechte nach dem ersten Verkauf der Software 'erschöpft' sind. Natürlich bleibt es aber weiterhin unzulässig, kopierte Versionen weiterzuverkaufen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06/2012 veröffentlicht.