Am 1. Mai sind die Arbeitnehmergrenzen nach Osteuropa gefallen
Als am 1. Mai 2007 acht Länder Osteuropas der EU beitraten, wurde eine siebenjährige Übergangsfrist definiert, bis Arbeitskräfte aus diesen Ländern sich der vollen EU-Freizügigkeit erfreuen dürfen. Diese Übergangsfrist endete jetzt zum Monatsanfang, so dass Arbeitnehmer aus Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn uneingeschränkt in der gesamten EU tätig sein können.
Während positive Auswirkungen für die deutsche Wirtschaft zu erwarten sind, sind die Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt wohl eher gering. Freelancer wie auch andere selbständige Osteuropäer können nämlich bereits seit 2004 uneingeschränkt ihre Dienste in Westeuropa anbieten. Und was die Arbeitnehmer betrifft, geht das Institut für Arbeits- und Berufsforschung lediglich von einer gesteigerten Nettozuwanderung von 60 000 auf rund 100 000 Menschen nach Deutschland aus.
Diese überschaubare Zahl an Zuwanderern dürfte angesichts der ca. 41 Millionen deutschen Erwerbstätigen leicht für den boomenden heimischen Arbeitsmarkt verkraftbar sein. Zudem geht der Leiter der Arbeitsagentur Frank Weise davon aus, dass Deutschland weniger attraktiv sei, als viele glauben. So würden junge, gut ausbildete Osteuropäer lieber nach England gehen, wo sie geringere Sprachprobleme haben. Somit würden laut Weise weit weniger Zuwanderer nach Deutschland kommen, als zum Ausgleich der demographischen Entwicklung eigentlich benötigt würde.
Die Zuwanderung könnte in Deutschland sogar zur Beschäftigungssteigerung führen, da der durchschnittliche Zuwanderer, anders als früher, besser qualifiziert ist als der typische deutsche Arbeitnehmer. Dies kann die Attraktivität der deutschen Wertschöpfung erhöhen, was mehr Produktivkapital nach Deutschland zöge und somit auch für geringer qualifizierte deutsche Arbeitskräfte Beschäftigung schafft.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05-2011 veröffentlicht.