Freelance-Market-News 11/2010
Liebe Leser,
der DAX hat den höchsten Stand seit zwei Jahren erreicht und die Oktober-Arbeitslosenquote hat mit 7,0 Prozent den tiefsten Stand seit 1982 erreicht, als die Statistik nur für Westdeutschland erfasst wurde. In manchen Regionen, wie beispielsweise in Bayern sind sogar nur noch 3,8 Prozent ohne Arbeit. So verwundert es nicht, dass in Deutschland derzeit vehement über den Mangel an qualifizierten Mitarbeitern lamentiert wird. In ihrer Verzweiflung versuchen viele Firmen erstmals Fachpersonal im Ausland zu rekrutieren, was inzwischen auch die Politik auf den Plan gerufen hat. Recht unbemerkt von der Politik ist allerdings, dass immer mehr Firmen auf Freelancer zurückgreifen, um ihre zum Teil eklatanten Ressourcenengpässe zu schließen. Aus diesem Grund wollen wir diese Freelance-Market-News den Möglichkeiten und Unmöglichkeiten bei der Freelancer-Beauftragung widmen.
So präsentieren wir eine Studie von Freelance-Market, in der die Stundensätze der Freelancer analysiert werden und berichten passend dazu vom aktuellen Wirtschaftsnobelpreis, der sich mit Ineffizienz-Aspekten bei der Jobsuche beschäftigt. In unserer regelmäßigen Rubrik Freelancer-Recht berichten wir von den Gefahren der Scheinselbständigkeit und wie diese verhindert werden kann und im Freelancer-Artikel erfahren Sie, wie Sie Ihre Mitarbeiter zu Vertriebsprofis weiterentwickeln können.
Abgerundet werden diese News wie immer durch unseren Freiberufler-Witz, der diesmal die Effizienz unterschiedlicher Freelancer beim Glühbirnenwechsel vergleicht.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Freelance-Market-Studie zu den Stundensätzen von Freiberuflern
Von 10 bis 180 Euro erstreckt sich der Stundensatz, den freie Mitarbeiter für ihre Arbeit fakturieren. Ein Stundensatzvergleich lohnt sich, wie die Studie der Dienstleister zeigt, die auf Freelance-Market gelistet sind.
Im Durchschnitt kostet ein Freiberufler 42 Euro pro Stunde. Ein Vergleich unterschiedlicher Dienstleister lohnt immer, da die Stundensätze nicht nur von der Dienstleistung und der Dienstleisterqualifikation abhängen. Erstaunlicherweise hängt der Stundensatz nicht nur von der Qualifikation ab, auch Wohnort, Geschlecht und Alter des Dienstleisters spielen eine Rolle. Zusätzlich weichen die Stundensätze vergleichbarer Freiberufler um mehr als den Faktor zwei voneinander ab, ohne dass diese sich objektiv voneinander unterscheiden. Darüber hinaus berechnen manche Freiberufler außerhalb ihrer Marktplatzeintragung teilweise deutlich höhere Stundensätze, je nachdem für welchen Kunden sie gerade arbeiten. Eine gründliche Auswahl unter gleich qualifizierten Dienstleistern kann daher durchschnittlich 30% Kosten sparen.
Wie zu erwarten hängt die Vergütung stark von der Art der Dienstleistung ab: Bürodienstleister gehören mit durchschnittlich 20 Euro/Stunde zu den günstigsten Dienstleistern, während für einen Rechtsanwalt im Schnitt 95 Euro zu bezahlen sind. Erwartungsgemäß werden Dienstleistungen, die eine akademische Qualifikation erfordern besser vergütet. Interessanterweise wird aber auch die Fähigkeit, mit Menschen umzugehen, wesentlich besser bezahlt als reine Fachkenntnisse. So kosten Ingenieure durchschnittlich 38 Euro, während Personalberater bei durchschnittlich 83 Euro/Stunde liegen.
Auch der Jahrgang spielt eine Rolle. Ältere Dienstleister sind in der Regel erfahrener und sind durchschnittlich 70 Prozent teurer als junge: So liegt der Mittelwert bei 18 bis 29-Jährigen bei 30 Euro, während die über 50-Jährigen im Mittel bei 51 Euro liegen.
Das Geschlecht hat nur einen geringen Einfluss auf die geforderten Stundensätze. Zwar verlangen Männer durchschnittlich mit 48 Euro deutlich mehr als Frauen (34 Euro), dies liegt aber hauptsächlich daran, dass Frauen stärker in den weniger gut bezahlten Dienstleistungen vertreten sind. So sind beispielsweise 84 Prozent aller Bürodienstleister weiblich, während es bei den Rechtsanwälten nur ein Viertel sind. Innerhalb einer Dienstleistungskategorie sind die Vergütungsunterschiede daher gering – so liegen männliche Grafiker mit durchschnittlich 32 Euro kaum über den 30 Euro/Stunde der Grafikerinnen.
Eine Preisbildung anhand von klaren Kriterien findet im Gesamtmarkt nur teilweise statt, d. h. für vergleichbare Leistungen werden sehr unterschiedliche Preise bezahlt, ohne dass es hierfür einen qualitativen Grund gibt. So variieren die Stundensätze innerhalb einer Dienstleistungsart stark – Grafiker beispielsweise gibt es von 10 Euro bis 85 Euro pro Stunde. Diese Bandbreite gilt interessanterweise auch für vergleichbare Qualifikationen/Erfahrungen. So gibt es Grafiker mit zehn Jahren Agenturerfahrung sowohl für 15 wie auch für 80 Euro pro Stunde.
Die detaillierte Studie mit den jeweiligen Stundensatzbereichen der unterschiedlichen Freiberuflerkategorien ist kostenlos unter Studie zu den Stundensätzen von Freiberuflern erhältlich.
Wirtschaftsnobelpreis für Jobsuche
Am 11. Oktober wurde die Vergabe des Nobelpreises für Wirtschaftswissenschaften an Peter Diamond, Dale Mortenson und Christopher Pissarides für ihre Arbeiten zur Such-Theorie bekanntgegeben. Die von den drei Forschern aufgestellte Theorie des Suchverhaltens leistet wesentliche Beiträge zum volkswirtschaftlichen Verständnis der Suchstrategien von Anbietern und Nachfragern nach Arbeit.
Das inzwischen als Standardtheorie anerkannte Arbeitsmarktmodell besagt beispielsweise, dass eine Zusammenarbeit nur zustande kommt, wenn ein Freelancer und ein Auftraggeber tatsächlich zueinander finden. Gegenüber den bisherigen Modellen der Jobmärkte werden damit viele Phänomene im Markt deutlich besser abgebildet. So beschreibt das Modell der drei Ökonomen, dass ein großer Teil der Unterauslastung von Freelancern nicht von einem Mangel an interessierten Auftraggebern herrührt, sondern von den Suchkosten und der Ineffizienz der Suche bestimmt wird. Ein Grund mehr für Freelance-Market, alles zu tun um die Suchkosten zu minimieren und die Sucheffizienz noch weiter zu steigern.
Freelance-Market in Australien bald grösser als in Deutschland?
Die kontinuierlichen Marketingaktivitäten unseres australischen Franchisenehmers tragen inzwischen Früchte. Soeben wurde der dreihundertste 'Contractor' bei www.australiafreelancemarket.com.au registriert. Obwohl Australien mit seinen fast 8 Millionen Quadratkilometern die zwanzigfache Fläche Deutschlands hat, leben dort nur 22 Millionen Einwohner. Damit gibt es in Down-Under sogar mehr gelistete Freelancer pro Einwohner als bei der deutschen Mutter Freelance-Market.de, wo rund 700 Freelancer gelistet sind.
Außer dem Ursprungsland Deutschland hat Freelance-Market Lizenznehmer in vier weiteren Ländern: Australien, Tschechien, Neuseeland und demnächst Österreich. Langfristiges Ziel ist es, einen Lizenznehmer in jedem der 52 Länder zu haben, deren Bruttoinlandsprodukt 100 Milliarden Euro übersteigt. Außerdem werden Franchisenehmer für den Betrieb nationaler Spartenmarktplätze gesucht. Nähere Informationen für potentielle Franchisenehmer gibt es auf www.freelance-market.com .
Freelance-Recht: Freiberufler und Scheinselbständigkeit
Von Florian Wörtz, Anwalt für Freiberuflerrecht, Freelancer-Nr. 12160
Für Freiberufler und deren Auftraggeber kommt immer wieder die Problematik der Scheinselbständigkeit auf. Es geht dabei um die Frage, ob der Freiberufler als freier Mitarbeiter für den Auftraggeber tätig wird oder ob zwischen beiden eine abhängige Beschäftigung besteht.
Da bei einer abhängigen Beschäftigung Sozialversicherungsbeiträge bezahlt werden müssen, hat die Deutschen Rentenversicherung Bund (DRB, früher BfA) großes Interesse daran, dass Freiberufler als abhängig Beschäftigte betrachtet werden.
Wie bereits Verfahren vor den Sozialgerichten gezeigt haben, kommt die DRB mit ihrer Argumentation nicht immer durch. Doch auf was ist zu achten, um im Gestrüpp der Scheinselbständigkeits-Thematik nicht zu stolpern? Auftraggeber und Freiberufler müssen bei der Gestaltung ihrer Verträge sehr sorgfältig bei den Formulierungen sein, da die DRB hauptsächlich mit den jeweiligen vertraglichen Regelungen argumentiert.
Nach den von der Rechtsprechung entwickelten Kriterien ist für die Bestimmung, ob ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis vorliegt, das Gesamtbild der Tätigkeit unter Einbeziehung der tatsächlichen Verhältnisse zu beurteilen. Hierbei geht es vorwiegend um folgende Kriterien:
• persönliche Abhängigkeit
• Weisungsgebundenheit bzw. fehlende Möglichkeit der freien Gestaltung
• fehlendes Unternehmerrisiko
• fehlender Einsatz von eigenem Kapital
Daher sollten Freiberufler und deren Auftraggeber auf folgende Punkte besonders achten:
• Im Hinblick auf Arbeitszeit und -ort sollte der Freiberufler frei sein. Eine Einschränkung dieser Freiheit sollte
lediglich durch eine allgemein gehaltene Formulierung 'betriebliche Erfordernisse' eingeschränkt werden.
• Es sollte keine Wettbewerbs- oder Kundenschutzklauseln geben. Sofern der Auftraggeber dennoch unbedingt
auf diesen Klauseln bestehen möchte, dann sollten diese hinsichtlich Laufzeit und Umfang nicht sehr eng gefasst
werden. Die Möglichkeit, für andere Auftraggeber, die nicht im Konkurrenzverhältnis stehen, tätig zu werden,
sollte nicht eingeschränkt werden.
• Abrechnung auf Basis von Stunden- oder Tagessätzen.
• Nach spätestens einem Jahr sollte der Auftraggeber gewechselt werden oder es sollten parallel weitere Projekte
bestehen, an welchen der Freiberufler mehr als 1/6 seines Gesamtumsatzes generiert. Bei langfristigen
Projekten empfiehlt es sich, entweder Mitarbeiter einzustellen oder sich rechtzeitig eine Bestätigung des
Auftraggebers einzuholen, wieso gerade dieser Freiberufler für das Projekt unentbehrlich ist.
Artikel unserer Freelancer
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel im Freelance-Market-Newsletter darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unsere Freelancerin Nr. 2147 (Kategorie 'Trainer', 75 Euro/h) aus Dielheim vor.
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Vertriebstraining mal anders! - Meine Dienstleistungen umfassen Analyse, Beratung, Projektleitung sowie praxisnahe Trainingsmaßnahmen. Diese sind immer individuell angepasst für personal- und vertriebsorientierte Dienstleistungsunternehmen und dienen direkt der Steigerung des Vertriebserfolges. Dabei hilft mir meine 12-jährige Vertriebs- und Personalerfahrung sowie meine siebenjährige Tätigkeit als Trainerin.
Warum 'Vertriebstraining mal anders'? - Ich trainiere deutschlandweit vor Ort mit Live-Telefonschulungen und Besuchsaktivitäten. Vorab führe ich, falls gewünscht, auch eine Analyse Ihrer bisherigen Vertriebsaktivitäten durch.
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Freiberuflerwitz des Monats: Wie viele Freiberufler braucht man, um eine Glühbirne zu wechseln?
a) Projektmanager: Keinen! - Die fehlende Glühbirne wird einfach schnell noch in
den Anforderungskatalog mit aufgenommen.
b) IT-Administrator: Keinen! - Die Glühbirne wird als Hardwareproblem deklariert.
c) SAP-Spezialist: Einen! - Der aber erst in drei Jahren verfügbar sein wird.
d) Interimsmanager: Zwei! - Mitten im Projekt kann man immer noch einen weiteren
mit einschleusen.
e) Unternehmensberater: Drei! - Einen Seniorprojektleiter, einen Researcher und
einen Kundenmanager, der erklärt, warum die Frist nicht eingehalten werden kann.
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