Recht: Geplantes Gesetz gegen Bespitzelung der Mitarbeiter und Freelancer
Von Florian Wörtz, Anwalt für Freiberuflerrecht, Freelancer Nr. 12160
Der öffentliche Aufschrei war vor zwei Jahren groß, als bei verschiedenen deutschen Unternehmen Überwachungs- und Bespitzelungspraktiken aufgedeckt wurden. In manchen Betrieben wurde die Privatsphäre der Mitarbeiter sogar bis hin zur Toilette ausgeschnüffelt.
August-Wilhelm Scheer, Präsident des Hightech-Verbandes Bitkom, kritisiert demnach auch die mangelnde Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, da die Gerichte in Streitfällen bisher oft uneinheitlich geurteilt haben. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Mitarbeiter einerseits steht jedoch im Spannungsverhältnis zum Weisungsrecht des Arbeitgebers sowie dem Interesse des Arbeitgebers auf Verfolgung und Aufklärung von schweren Mitarbeiterverstößen im Einzelfall. Dabei ist es unerheblich, ob der Mitarbeiter festangestellt oder projektbezogen als Freelancer im Unternehmen tätig ist, da die Art der Beschäftigung für den Datenschutz keine Rolle spielt.
Der Gesetzgeber hat auf diese Missstände nun reagiert und am 25. August im Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beraten, der noch dieses Jahr im Bundestag beschlossen werden soll. Das neue Gesetz regelt unter anderem die Videoüberwachung am Arbeitsplatz sowie die Kontrolle von E-Mails und Telefonaten. Die Videoüberwachung in Räumen mit privatem Charakter, wie etwa Umkleiden oder Toiletten soll unzulässig, die Überprüfung von E-Mails und Telefonverbindungen eingeschränkt, etwa zur Verhinderung von Straftaten oder Aufklärung besonders schwerer Verstöße gegen die Arbeitspflicht möglich sein.
Stichprobenartige Kontrollen sowie Internet-Recherchen über Bewerber sollen ebenfalls nur eingeschränkt möglich sein, wobei Verbandspräsident Scheer diesen Teil der Neuregelung wegen der zunehmenden Bedeutung der Web 2.0-Dienste eher skeptisch beurteilt. „Hier müssen wir stärker auf Aufklärung setzen, damit Arbeitnehmer vorsichtig mit privaten Informationen im Internet umgehen“, so Scheer.
Obwohl Regelungen zur Datenweitergabe innerhalb von Unternehmensverbünden fehlen, kann der Gesetzentwurf als notwendige und im Wesentlichen gelungene Reform betrachtet werden, die Mitarbeitern und Freelancer gleichermaßen schützt.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 09/2010 veröffentlicht.