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Kostenloses Dokument: Altersvorsorge von Solo-Selbständigen – Gesetzliche Rentenversicherung oder Eigenvorsorge

Freelancer-Documents

Dieser Fachartikel vom Rentenexperten Oliver Timmermann beschreibt unter welchen Voraussetzungen eine Eigenvorsorge zur Rentenabsicherung sinnvoll oder gar vorgeschrieben ist. Dabei wird auch auf die Historie der Rentenpflichtversicherung und die aktuellen politischen Diskussionen eingegangen (PDF 4 Seiten, 311 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Altersvorsorge von Solo-Selbständigen – Gesetzliche Rentenversicherung oder Eigenvorsorge' (Teil 1):

Altersvorsorge von Solo-Selbständigen – Einbezug in die gRV oder
Eigenvorsorge
von Oliver Timmermann, Assessor und Fachmann bAV bei der Debeka/ München,
oliver.timmermann@debeka.de
I. Bevorstehende Rentenreform
In der aktuellen Diskussion kontrovers besprochen wird aller Orten1 die Reform der
Altersvorsorge für sog. Solo-Selbständige. Danach sollen alle Personen, die einer
selbständigen Erwerbstätigkeit, zu einer obligatorischen Alterssicherung verpflichtet
werden.
Die wesentlichen Grundzüge dieser Überlegungen sehen aus wie folgt2:
- Die Altersvorsorgepflicht gilt für alle Selbständigen mit Ausnahme von bereits
anderweitig abgesicherten Personen, wie Künstlern, Publizisten, Landwirten
sowie in berufsständischen Versorgungswerken Abgesicherten
(Rechtsanwälten, Architekten, Ärzte etc.),
- Selbständige im rentennahen Alter (über 50 Jahre) sowie nebenberuflich oder
geringfügig bis € 400,- im Monat verdienende Selbständige werden von der
Versorgungspflicht ausgenommen,
- für aktuell bereits Selbständige zwischen 30 – 50 Jahren, die vorgesorgt
haben bzw. dies tun werden, gibt es Ausnahmevorschriften,
- die Pflicht zur Altersvorsorge gilt bis zur Grenze einer Basissicherung,
- im Gegenzug zur Einführung einer generellen Altersvorsorgepflicht werden
bislang gültige Versicherungspflichtregelungen für Selbständige (z.B.
Handwerkerpflichtversicherung gem. § 2 Nr.8 SGB VI) abgeschafft.
II. Hintergründe
Die Kontroversen rund um die Überlegungen dieser neuen Pflichtvorsorge mögen
diese als Eingriff in die Autonomie eines Selbständigen beklagen und überdies die
Option, durch eine private Vorsorge der gesetzlichen Pflichtversicherung zu
1 Eva Völpel Kommentar unter www.taz.de/!90058; Thomas Öchsner unter
www.sueddeutsche.de/wirtschaft/plaene-von-arbeitsministerin-ursula-von-der-leyen-selbstaendige-muessenkuenftig-
fuer-rente-vorsorgen-1.1314255; der VdK , vgl. unter "Vorstellungen und Vorschläge des Sozialverbands
VdK Deutschland zum Projekt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales "Regierungsdialog Rente" 2011,
S. 14, 15, steht diesen Plänen grundsätzlich "positiv" gegenüber.
2 www.bmas.de/DE/Service/Presse/Pressemitteilungen/rentenreform-maerz-2012.html.

entgehen, als ideologisch motiviert brandmarken, nur eines können sie nicht: Es
kann nicht die schiere Notwendigkeit zu diesem grundsätzlichen Schritt geleugnet
werden.3
a) Reformen
Dazu muss man den folgenden Hintergrund bedenken:
Bis in die 90-ger Jahre galt das Versprechen des Staates, dass die Rente
mindestens 70% des letzten Bruttolohnes auch im Alter garantieren wird. Das
Demografie-Problem4 und insbesondere eine sich verändernde Arbeitswirklichkeit
führten seit den Reformen ab 1992 zu einem drastischen, massiven Umdenken.
Für den Anteil der abhängig beschäftigten Bevölkerung wurden etwa ein
"Nachhaltigkeits"- und ein "Demografiefaktor" in die Rentenformel5 eingebaut. Durch
diese soll langfristig auf das Auseinanderklaffen von Einzahlern und
Rentenberechtigten reagiert werden, zudem wurde das anzustrebende
Sicherungsniveau deutlich herabgesenkt. § 154 Abs.3 Nr.2 SGB VI geht nunmehr
nur noch von einer Absicherung durch die Rente bis 2020 iHv. 46% und bis 2030 gar
nur noch von 43% des letzten Bruttoentgeltes aus. Die gesetzliche Rente kann somit
nur noch eine Basisabsicherung sein, die durch eigene Vorsorgebausteine
notwendig ergänzt werden muss.6
Das Problem der gesetzlichen Rente – und hier schließt sich der Kreis zu den Solo-
Selbständigen – ist jedoch, dass bei der Rentenberechnung auch nach den
Reformen immer noch von einem Durchschnittsverdienst eines Standardrentners
ausgegangen wird. Für diesen Standardrentner wird davon ausgegangen, dass
dieser mit 20 Jahren ins Erwerbsleben eintritt und bis zum Erreichen der gesetzlichen
Altersgrenze durchgängig einen Durchschnittsverdienst erreichte.
Das System der sozialen Absicherung des Alters beruht in Deutschland immer noch
auf der Annahme eines Normalarbeitsverhältnisses.
3 Grundsätzlich etwa: Frommert/ Loose "Integration ungesicherter Selbständiger in die gRV" in Sozialer Fortschritt
2009, S. 199 ff.; Keller/ Seifert "Atypische Beschäftigung und soziale Risiken" in WiSo Okt.Ausgabe 2011;
Fachinger "Zur Weiterentwicklung der sozialen Sicherungssysteme (gRV) für Solo-Selbständige in der
Kreativwirtschaft" in WiSo 2012, 39

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Altersvorsorge von Solo-Selbständigen – Gesetzliche Rentenversicherung oder Eigenvorsorge':  Teil 2

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