Gewerbeschein weder von einer Verdienstgrenze noch von der Arbeitszeit abhängig
Eine frischgebackene Dienstleisterin fragte uns kürzlich, ob sie auch ohne Gewerbeschein arbeiten kann, da ihr monatlicher Projektumsatz zunächst unter 360 Euro liegen würde. Unsere Rechtsabteilung hat sich der Frage angenommen und kommt zu folgendem Ergebnis:
Ohne Gewerbeschein darf in Deutschland niemand ein Gewerbe betreiben. Dabei spielt es keine Rolle ob es sich um ein haupt- oder nebenberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt. Nach §14 der Gewerbeordnung muss jede gewerbliche Tätigkeit, die auf eigene Verantwortung und mit der Absicht zur regelmäßigen Gewinnerzielung betrieben wird, angemeldet werden. Je nach Zuständigkeit ist dafür das Gewerbeamt oder die Gewerbemeldestelle des Ordnungsamts verantwortlich. Grundsätzlich ist gilt also: Gewerbeschein wenn Gewinnerzielungsabsicht!
Falls Sie allerdings Ihre Aktivitäten freiberuflich betreiben können, ist kein Gewerbeschein notwendig. Ebenso braucht man natürlich kein Gewerbe wenn man angestellt arbeitet.
Beim Arbeitsverhältnis gibt es übrigens eine Grenze von 360 Euro monatlich plus Werbungskosten (920 Euro pro Jahr) für geringfügige Beschäftigung. Diese Grenze hat aber nichts mit einer gewerblichen Tätigkeit zu tun, denn für Gewerbe gibt es wie besprochen ja keine finanzielle oder zeitliche Untergrenze.
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 04/2009 veröffentlicht.