Neues GmbH-Recht erleichtert Unternehmensgründungen
Im letzten Newsletter berichteten wir über das neue Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts, dass unter anderem die neue Rechtsform "Unternehmergesellschaft" einführt. Ergänzend hierzu informierte uns unser Freelancer 3005, dass dort der Gewinn zu einem Viertel 1/4 zurückgelegt werden müsse, bis 25000 Euro Mindestkapital erreicht sind. Des Weiteren hat man dann die Möglichkeit das Unternehmen in eine GmbH umzuwandeln, was aber keine Bedingung sei.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 01/2009 veröffentlicht.