Neues GmbH-Recht erleichtert Unternehmensgründungen
Das lange verhandelte Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) trat Anfang November 2008 endlich in Kraft. Das Gesetz soll Existenzgründungen erleichtern und beinhaltet unter anderem die neue Rechtsform "Unternehmergesellschaft". Da eine Unternehmergesellschaft bereits mit einem Euro Startkapital gegründet werden kann, ist dies eine gute Nachrichten für alle, die ein Unternehmen gründen wollen. So ist diese Unternehmergesellschaft besonders für Freiberufler und Gewerbetreibende interessant, denen ihr Haftungsrisiko zu hoch ist und daher eine beschränkte Haftung bevorzugen.
Am bisherigen Mindeststammkapital der GmbH von 25 000 Euro hat sich zwar nichts geändert, aber die neue Rechtsform "Unternehmergesellschaft" kann ja mit einem Euro Startkapital gegründet werden und wird dann in eine GmbH überführt. Dies geschieht dadurch, dass die Unternehmergesellschaft ihre Gewinne komplett einbehalten muss, bis das GmbH-Stammkapital von 25 000 Euro angespart ist.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 12/2008 veröffentlicht.