Freelance-Market-News 04/2026

Liebe Leser,
während andernorts noch über die Zukunft der Arbeit diskutiert wird, sind die Spielregeln für Freiberufler längst im Wandel – und zwar gleichzeitig auf mehreren Ebenen. Die neue EU-Plattformrichtlinie, das reformierte Vergaberecht zum 1.4.2026 und der zunehmende KI-Einsatz verändern, wie Aufträge vergeben, gesteuert und bewertet werden. In dieser Aprilausgabe der Freelance-Market-News zeigen wir, wo Risiken lauern, aber vor allem, wo sich jetzt neue Chancen für professionelle Selbstständige eröffnen.
Im Schwerpunkt beleuchten wir die EU-Richtlinie 2024/2831 zur Plattformarbeit und ihre möglichen Folgen für Freelancer. Wenn digitale Plattformen Aufträge zuteilen, Arbeitsweise und -zeit steuern und algorithmisch überwachen, droht schnell der Verdacht der Scheinselbstständigkeit – mit Konsequenzen für Auftraggeber, Plattformen und Selbstständige. Unser Beitrag zeigt, warum transparente Projektbörsen wie Freelance-Market von der Richtlinie verschont bleiben, welche freiberuflichen Arbeitsweisen künftig riskant werden und wie Sie Ihre unternehmerische Eigenständigkeit aktiv dokumentieren können.
Gleichzeitig wächst der Markt für freiberufliche Expertise im öffentlichen Sektor. Die Reform des Vergaberechts eröffnet Solo-Unternehmern neue Möglichkeiten, insbesondere bei kleinen Projekten. Wir erklären, welche Spielräume Vergabestellen bei freiberuflichen Aufträgen haben und wie Freiberufler ihr Angebot „vergabereif“ aufbereiten.
Besonders gefreut hat uns die Aufnahme von Freelance-Market in die Liste der „Besten Personalberater 2026“ des Wirtschaftsmagazins brand eins und Statista. Das Ranking basiert auf umfangreichen Befragungen von Personalverantwortlichen, Entscheidern und Kandidaten und würdigt besonders empfehlenswerte Beratungen. Für uns ist diese Auszeichnung Bestätigung und Ansporn, Transparenz, Fairness und niedrige Gebühren weiterhin konsequent in den Mittelpunkt zu stellen.
Dass Erfahrung im Projektgeschäft ein unterschätzter Wettbewerbsvorteil ist, zeigt der Gastartikel „Oldie but Goldie“ von Thomas Geiling: Ältere Berufstätige gehen oft souveräner mit Stress und Belastungen um – ein Pluspunkt, den Unternehmen und Auftraggeber stärker nutzen können.
Wie vielfältig freiberufliche Expertise in der Praxis aussehen kann, zeigt unsere Anbieterin Nr. 1982, die von der Blumenzwiebel bis zum Doppeldecker-Flugzeug die komplette Export‑, Import- und Zollabwicklung übernimmt.
Und weil zum Schluß bei aller Regulierung der Humor nicht zu kurz kommen sollte, rundet wie immer unser Freiberufler-Witz des Monats über einen besonders flexiblen Freelancer diese Ausgabe ab.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
EU-Plattformrichtlinie: Was die neuen Regeln für Freiberufler bedeuten
Die Auftragsbeschaffung für Freiberufler befindet sich in einer Phase tiefgreifender Veränderungen. Digitale Plattformen, verschärfte Regeln zur Plattformarbeit, neue Anforderungen an die Statusprüfung sowie Anpassungen im Vergaberecht verändern die Spielregeln für Selbstständige in Deutschland und der EU.
Mit der EU-Richtlinie 2024/2831 zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit wurden erstmals europaweite Mindeststandards für Personen geschaffen, die über digitale Arbeitsplattformen tätig sind. Die Richtlinie zielt damit auf Tätigkeiten ab, bei denen die Plattform laufend Aufträge zuteilt, die Arbeitsausführung (zeitlich, örtlich, inhaltlich) maßgeblich steuert und algorithmisch überwacht.
Die Richtlinie selbst ist zwar Ende 2024 in Kraft getreten, die Mitgliedstaaten müssen sie aber bis spätestens 2.
Für klassische Freelancer birgt dies ein doppeltes Risiko: Zum einen droht bei stark von Plattformen gesteuerter Zusammenarbeit eine Einstufung als Scheinselbstständige, zum anderen könnten Plattformen aus Angst vor Nachzahlungen ihre Geschäftsmodelle anpassen, Honorare drücken oder den Zugang für hochqualifizierte freie Experten einschränken.
Bereits heute ist erkennbar, dass die entsprechenden Vermittlungsplattformen ihre Prozesse und Gebührenstrukturen überarbeiten, um sich auf die neue Rechtslage vorzubereiten. Die Nutzung automatisierter Überwachungs- und Entscheidungssysteme (z. B. bei Rating, Sichtbarkeit von Profilen oder Zuteilung von Aufträgen) unterliegt ja künftig strengeren Transparenz- und Datenschutzanforderungen, was zusätzlichen Compliance-Aufwand erzeugt. Diese Mehrkosten könnten bei den entsprechenden Plattformen zu höheren Servicegebühren für Freiberufler und Auftraggeber führen.
Gerade jetzt lohnt ein kritischer Blick auf die genutzten Vermittlungskanäle: Je stärker eine Plattform Preise, Auftreten, Arbeitsabläufe und Verfügbarkeit vorgibt oder kontrolliert, desto höher ist das Risiko einer späteren Einstufung als Beschäftigungsverhältnis. Freiberufler sollten Plattformbedingungen prüfen, Spielräume für eigene Preisgestaltung wahren und möglichst mehrere Auftraggeber parallel haben, um unternehmerische Eigenständigkeit zu dokumentieren. Schwierig wird es insbesondere für Lieferdienste und Taxi-Plattformen wie Uber, Wolt und Lieferando.
Freelancer, die über Freelance-Market Aufträge bekommen, fallen nicht in den Anwendungsbereich der EU-Plattformarbeitsrichtlinie, da Freelance-Market als transparente Projektbörse bzw. Kontaktvermittler fungiert und nicht als arbeitssteuernde Plattform im Sinne der Richtlinie. Auch läuft die Bezahlung des Freelancers nicht über die Plattform, da der Auftraggeber den Freelancer direkt bezahlt.
Brand Eins: Freelance-Market unter den „Besten Personalberatern 2026“
Freelance-Market.de ist von Statista im Auftrag des Wirtschaftsmagazins Brand Eins in die Liste der „Besten Personalberater des Jahres 2026“ aufgenommen worden. Die Auszeichnung in der Spezialausgabe „Berater 2026“ würdigt die besondere Kompetenz der Plattform bei der Vermittlung hochqualifizierter Freelancer und Spezialisten.
Mit dem Ranking „Die besten Personalberater des Jahres 2026“ hebt Brand Eins jene Unternehmen hervor, die sich durch Professionalität, Marktkenntnis und hohe Kundenzufriedenheit auszeichnen. Die Bewertung basiert auf einer von der Marktforschungsagentur Statista durchgeführten Befragung von Personalverantwortlichen, Entscheidern und vermittelten Personen.
„Die Anerkennung durch brand eins freut uns außerordentlich, weil sie zeigt, dass Transparenz, Fairness und Fachkompetenz in der Freelancer-Vermittlung am Markt ankommen“, erklärt Dr. Rainer Kurz, Geschäftsführer von Freelance-Market. Er betont, dass die Auszeichnung zugleich Ansporn sei, das Angebot für Auftraggeber und Freiberufler kontinuierlich weiterzuentwickeln.
Freelance-Market.de wurde 2004 gemeinsam mit dem Wirtschafts-Nobelpreisträger Reinhard Selten entwickelt, um Unternehmen einen besonders transparenten und effizienten Zugang zu qualifizierten Freiberuflern zu ermöglichen. Heute ist die Plattform in sieben Ländern aktiv und deckt nahezu alle Fachbereiche ab – vom Anwalt und Berater über IT-Experten und Kreative bis hin zu technischen Spezialisten.
Mehr als 5.000 Unternehmen – vom kleinen Mittelständler bis hin zu Konzernen wie Bosch, Lufthansa oder Siemens – haben bereits Freiberufler über Freelance-Market beauftragt. Auftraggeber profitieren von einer klar strukturierten Suche, aussagekräftigen Profilen und direkten Kontaktmöglichkeiten, ohne komplexe Ausschreibungsprozesse oder intransparente Zwischenstufen.
Ein zentrales Alleinstellungsmerkmal von Freelance-Market.de ist das faire und transparente Gebührenmodell. Während viele Vermittlungsplattformen für Freiberufler Provisionen im Bereich von zehn bis vierzig Prozent des Projektvolumens einbehalten, arbeitet Freelance-Market.de mit deutlich geringeren Kosten und klar kommunizierten Konditionen. Dadurch bleibt ein größerer Teil des Projektbudgets bei denjenigen, die die Leistung erbringen – den Freiberuflern –, und die Auftraggeber erhalten ein besonders gutes Preis-Leistungs-Verhältnis.
„Unser Ziel war von Anfang an, einen Marktplatz zu schaffen, der die wirtschaftliche Logik hoher Transparenz ernst nimmt“, so Dr. Rainer Kurz. „Wenn beide Seiten – Unternehmen wie Freelancer – alle relevanten Informationen und Konditionen klar vor sich sehen, entstehen bessere Matches, langfristige Geschäftsbeziehungen und am Ende mehr Wertschöpfung für alle Beteiligten.“
Die Auszeichnung durch Statista und Brand Eins reiht sich in eine Reihe von Ehrungen ein, mit denen das Engagement der Freelance-Market International GmbH für Innovation und zukunftsfähige Arbeitsmodelle gewürdigt wurde. So wurde das Unternehmen vom Deutschen Innovationsinstitut bereits als „Unternehmen der Zukunft 2025“ ausgezeichnet und für die Folgeveranstaltung im Jahr 2026 erneut nominiert. Dieses Engagement zeigt sich auch im inhaltlichen Beitrag zur öffentlichen Debatte rund um Freiberuflichkeit, Digitalisierung und neue Arbeitsformen: In den regelmäßig erscheinenden Freelance-Market-News analysiert das Unternehmen politische Rahmenbedingungen, Trends im Freelancermarkt und deren Auswirkungen auf Selbstständige und Auftraggeber. “Die Aufnahme von Freelance-Market in diese renommierte Liste bestätigt die Position des Unternehmens als verlässlicher Partner für Unternehmen, die flexible Experten für anspruchsvolle Projekte suchen”, so Dr. Kurz.
Öffentliche Aufträge: Chancen für Freiberufler durch neues Vergaberecht
Die Änderungen und Reformen im Vergaberecht zum 1.4.2026 eröffnen neue Möglichkeiten für Solo-Unternehmer, insbesondere für Projekte unterhalb der EU-Schwellenwerte. Für freiberufliche Leistungen gilt nach § 50 UVgO der Grundsatz, dass öffentliche Aufträge grundsätzlich im Wettbewerb zu vergeben sind, allerdings mit hohem Gestaltungsspielraum für den Auftraggeber, wie der Wettbewerb konkret organisiert wird. Einzelne Bundesländer – etwa Bayern – haben die Wertgrenzen für Direktaufträge zeitweise deutlich angehoben, sodass freiberufliche Leistungen bis zu 100 000 Euro ohne aufwendiges, förmliches Vergabeverfahren vergeben werden können. Das eröffnet Chancen für Solo-Selbstständige und Freiberufler, die mit Fachkompetenz, Referenzen und persönlicher Verfügbarkeit punkten können.
Besonders relevant sind Planungs-, Beratungs- und IT-nahe Leistungen. Dazu zählen etwa Architektur, Ingenieurwesen, Fachberatung, Projektsteuerung, Software- und Digitalprojekte sowie weitere wissensintensive Dienstleistungen, bei denen Qualität und Erfahrung häufig wichtiger sind als der niedrigste Preis. Gerade solche Leistungen eignen sich gut für Freiberufler, weil öffentliche Auftraggeber in vielen Fällen nicht nur den Preis, sondern auch Methodik, Referenzen und Zuverlässigkeit bewerten müssen.
Das neue Vergaberecht erhöht den Gestaltungsspielraum der Vergabestellen. Bei freiberuflichen Leistungen können sie Verfahren oft einfacher organisieren, etwa bei der Auswahl der Verfahrensart, der Zahl der einzubeziehenden Anbieter oder der Struktur der Leistungsbeschreibung. In einigen Bundesländern wurden die Wertgrenzen für Direktaufträge oder vereinfachte Verfahren angehoben, was den Einstieg zusätzlich erleichtern kann. Für Freiberufler heißt das: Der Zugang ist häufig weniger bürokratisch, als viele vermuten.
Die größte Hürde ist meist nicht die fachliche Eignung, sondern immer noch die Form. Ausschreibungen verlangen saubere Unterlagen, Fristeinhaltung, klare Leistungsbeschreibungen und oft Nachweise zu Referenzen, Eignung und Versicherung. Wer hier unvorbereitet ist, scheitert schnell an Formalien, obwohl das eigentliche Angebot fachlich stark wäre.
Erfolgreich sind die Freelancer, die ihr Angebot vergabereif aufbereiten. Dazu gehören ein präzises Leistungsprofil, belastbare Referenzen, nachvollziehbare Preislogik und die Bereitschaft, auf Anfragen der Vergabestelle schnell und formal korrekt zu reagieren. Hilfreich ist außerdem die Registrierung auf Vergabeportalen sowie der Aufbau wiederkehrender Kontakte zu öffentlichen Auftraggebern.
Öffentliche Aufträge können helfen, Auftragsschwankungen auszugleichen und die Abhängigkeit von einzelnen Industriekunden zu reduzieren. Der Markt ist groß, regelmäßig, reputationsstark und für spezialisierte Freiberufler oft gut zugänglich, wenn die Vergabelogik verstanden wird. Wer die rechtlichen Spielregeln kennt, gewinnt nicht nur mehr Chancen auf Aufträge, sondern auch ein zweites stabiles Standbein neben dem freien Markt.
Gastartikel von Thomas Geiling: Oldie but Goldie
Psychologen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster zeigen: Ältere Berufstätige gehen aktiver mit beruflichen Belastungen um und sind deshalb weniger gestresst als ihre jüngeren Kollegen.
„Die Stärken älterer Berufstätiger werden oft unterschätzt“, sagt Guido Hertel, Professor für Organisations- und Wirtschaftspsychologie und Leiter der Studie. „Dabei übersieht man die wichtigen Fähigkeiten, die ältere Berufstätige, also Menschen zwischen 50 und 65 Jahren, aufgrund ihrer langjährigen beruflichen und persönlichen Erfahrung mitbringen.“
Der Münsteraner Psychologe und seine Kollegen wollten wissen, ob sich jüngere und ältere Arbeitnehmer unterschiedlich durch berufliche Belastungen beansprucht fühlen und welche Bewältigungsstrategien sie im Umgang mit beruflichen Problemen einsetzen. Dazu befragten sie Berufstätige aus verschiedenen Branchen, darunter soziale, kaufmännische und handwerkliche Berufe. Die Berufstätigen gaben an, wie sehr sie sich von Belastungen bei der Arbeit beansprucht fühlen. Außerdem legten die Befragten offen, welche Bewältigungsstrategien sie einsetzen, um mit der Lösung von beruflichen Problemen umzugehen. Die Autoren unterschieden drei Arten von Bewältigungsstrategien:
• Aktives Problemlösen: Ich konzentriere all meine Anstrengung auf die Lösung des Problems.
• Aktives Verändern der eigenen Einstellungen: Ich lerne aus der Erfahrung und wachse daran.
• Vermeidungsstrategie: Ich kann nichts an der Situation ändern und belasse es dabei.
Die Ergebnisse zeigen: Ältere Berufstätige berichten durchweg von weniger Stress als jüngere. Diese Unterschiede zeigten sich auch dann, wenn unterschiedliche Arbeitsbedingungen berücksichtigt wurden.
Einen entscheidenden Einfluss hat die Art der Bewältigungsstrategie: Ältere Berufstätige wendeten im Vergleich zu jüngeren mehr aktive Bewältigungsstrategien an, um beruflichen Problemen entgegenzutreten. Ältere Arbeitnehmer eignen sich im Laufe ihrer beruflichen Tätigkeit offenbar ein großes Repertoire an möglichen Verhaltensweisen zum Umgang mit Problemen an, auf das sie bei Bedarf flexibel zurückgreifen können. Gleichzeitig hilft die geringere Beanspruchung dabei, auch zukünftig aktiver mit Stressoren umzugehen – so entsteht ein sich selbst verstärkender Kreislauf.
„Arbeitgeber sollten die Potenziale ihrer älteren Mitarbeiter stärker wahrnehmen und gezielt nutzen“, fasst Guido Hertel die Ergebnisse der Untersuchungen zusammen. „Ältere Berufstätige sollten selbstbewusst im Arbeitsleben auftreten und sich ihrer Ressourcen und Vorteile bewusst sein. Sie haben eine Menge zu bieten, für ihre jüngeren Kollegen und für ihre Unternehmen.“
Artikel unserer Freiberufler: Zollabwicklung von der Blumenzwiebel bis zum Doppeldecker
Eingetragene Freelancer können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen unsere Anbieterin Nr. 1982. Die gelernte Industriekauffrau aus Dortmund ist mit 43 Euro/Stunde gelistet.
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Ich biete alles rund um den Export und Import für kleine und mittelständische Unternehmen und mittlerweile auch große Konzerne/Logistikunternehmen. Dabei kann ich die komplette Export-, Import- und Zollabwicklung vornehmen. Meine Dienstleistung ist nicht produktabhängig: Von der Blumenzwiebel bis hin zur tonnenschweren High-Tech-Anlage kann alles von mir entsprechend verarbeitet und abgewickelt werden. Ich richte mich nach Kundenwünschen und arbeite sowohl vor Ort in den jeweiligen Unternehmen als auch von meinem Büro aus.
Einer meiner besonderen Aufträge in den vergangenen Jahren, der aus dem normalen Rahmen fiel, war der Import eines gebrauchten Doppeldecker-Flugzeugs aus dem fernen Ausland. Ein Weihnachtsgeschenk für eine Privatperson.
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Freiberufler-Witz des Monats: Der flexible Freelancer
Ein Freiberufler sitzt am Montagmorgen mit einem Kaffee am Schreibtisch und schaut zufrieden auf seinen Kalender. „Endlich volle Kontrolle über meine Zeit“, sagt er stolz und schaltet sein Telefon ein.
Zehn Minuten später klingelt das Telefon. Ein Kunde fragt, ob er „nur ganz kurz“ etwas ändern könne, „das dauert sicher nicht länger als fünf Minuten“.
Sechs Stunden später hat der Freiberufler drei neue Versionen erstellt, fünf Mails geschrieben und einen Zoom-Call hinter sich. Am Abend lehnt er sich zurück und sagt: „Selbstständigkeit ist großartig. Ich entscheide selbst, wann ich arbeite. Der Kunde entscheidet nur, wie lange.“
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