Freelance-Market-News 12/2024
Liebe Leser,
das Jahr 2024 neigt sich dem Ende zu – Zeit, Bilanz zu ziehen und den Blick nach vorne zu richten. In dieser Ausgabe erwarten Sie wertvolle Informationen zu den neuen steuerlichen Regelungen, die ab 2025 in Kraft treten. Besonders die Änderungen für Kleinunternehmer und die neue E-Rechnungs-Pflicht dürften Auswirkungen auf Ihren Arbeitsalltag haben.
Außerdem werfen wir einen Blick auf mutige Unternehmer und die Kraft von Bauchentscheidungen. Lassen Sie sich inspirieren, wie Intuition und Controlling gemeinsam zum Erfolg führen. Zum Jahresausklang geben wir Ihnen zudem praktische Tipps, wie Sie noch im Dezember Steuern sparen können – denn kluge Investitionen zahlen sich doppelt aus!
Herzenssache: In unserer Weihnachtsaktion stellen wir Ihnen ein beeindruckendes Bildungsprojekt in Burundi vor, das auf Ihre Unterstützung zählt. Jeder Euro hilft!
Freuen Sie sich auch auf unseren Gastartikel zur effizienten Erfassung von Pflegeleistungen sowie einen weihnachtlichen Freelancer-Witz des Monats, der Ihnen garantiert ein Lächeln ins Gesicht zaubert.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und einen erfolgreichen Endspurt im Jahr 2024!
Neue steuerliche Regeln ab 2025
Zum Jahresbeginn 2025 treten in Deutschland mehrere wichtige steuerliche Änderungen in Kraft, die sowohl für Unternehmer als auch für Arbeitnehmer von Bedeutung sind. Hier sind die wesentlichen Neuerungen:
Änderungen für Freiberufler und Kleinunternehmer
Anpassung der Umsatzgrenzen: Die Umsatzgrenzen für die Kleinunternehmerregelung werden ab dem 1. Januar 2025 auf 25 000 Euro im Vorjahr und 100 000 Euro im laufenden Jahr angehoben. Diese neuen Grenzen gelten als harte Grenzen, was bedeutet, dass bei Überschreitung sofort die Regelbesteuerung greift.
EU-weite Anwendung der Kleinunternehmerregelung: Bisher galt die Kleinunternehmerregelung nur für Umsätze innerhalb Deutschlands. Ab 2025 können deutsche Kleinunternehmer in anderen EU-Ländern die dortige Kleinunternehmerregelung nutzen, solange ihr Jahresumsatz dort nicht mehr als 100 000 Euro beträgt. Analog können Kleinunternehmer aus anderen EU-Ländern, mit überwiegendem Umsatz in Deutschland, diese Regelung nutzen.
Wegfall der Umsatzsteuer-Jahreserklärung: Kleinunternehmer müssen ab 2025 keine Umsatzsteuerjahreserklärung mehr abgeben, was eine erhebliche Erleichterung darstellt.
E-Rechnungs-Pflicht: Ab dem 1. Januar 2025 sind Unternehmen verpflichtet, E-Rechnungen empfangen zu können. Für das Erstellen von E-Rechnungen gelten Übergangsfristen bis 2027 bzw. 2028.
Die degressive Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens wird jetzt 2025 fortgeführt.
Außerdem gibt es Änderungen bei der Besteuerung von Photovoltaikanlagen sowie bei der steuerlichen Forschungsförderung.
Änderungen für Arbeitnehmer
Abschaffung der Fünftelregelung: Die Fünftelregelung, die bisher eine steuerliche Erleichterung für Abfindungen bot, wird ab 2025 nicht mehr im Lohnsteuerabzugsverfahren angewendet. Stattdessen müssen Arbeitnehmer ihre Abfindungen im Monat der Auszahlung voll versteuern und können die steuerliche Entlastung erst durch die Abgabe einer Einkommensteuererklärung nachträglich geltend machen. Dies kann zu einem zusätzlichen administrativen Aufwand führen und eine zeitliche Verzögerung bei der Realisierung von Steuervorteilen mit sich bringen.
Erhöhung des Grundfreibetrags und Kinderfreibetrags: Der Grundfreibetrag wird auf 12 084 Euro angehoben, während der Kinderfreibetrag auf 6 672 Euro erhöht wird. Dies bedeutet, dass mehr Einkommen steuerfrei bleibt, was insbesondere Familien zugutekommt.
Gastartikel: Mutige Unternehmer hören auch auf ihren Bauch
Eine positive Unternehmensentwicklung wird von Unternehmern gestaltet, die mutig, schwungvoll und weitsichtig agieren. Unternehmerische Entscheidungen sind oft Bauchentscheidungen. Bauchentscheidungen sind die schnelleren und, wie die aktuelle Hirnforschung belegt, sehr oft auch die besseren Entscheidungen. Viele erfolgreiche Mittelständler agieren unter starker Einbeziehung ihrer Intuition.
Wenn eine solche Intuition aber fehlt, wird die wirtschaftliche Entwicklung oft stark geprägt durch die Absicherung von Entscheidungen der Controlling-Abteilungen. Viele Unternehmen sind so zu Verwaltern gesammelter Zahlen, Daten und Fakten geworden. Möglicherweise der gleichen Zahlen, Daten und Fakten, die auch die Mitbewerber verwalten. Entscheidungsvorlagen werden da oft in Gremien durchdiskutiert, mit weiteren Informationen zur Wiedervorlage angereichert und von Neuem durchdiskutiert. Wie so oft im Leben ist es die richtige Mischung beider Ansätze, die über Wohl und Wehe eines Unternehmens entscheidet. Die Kunst ist es, gleichzeitig ein angemessenes Controlling zu betreiben und Vertrauen in die Qualität der eigenen Intuition zu entwickeln.
Und oft liegt der Schlüssel zum Erfolg gar nicht mal so sehr im Unternehmensumfeld oder im Absatzmarkt, sondern im eigenen Unternehmen bei der Intuition der Mitarbeiter. Eine Möglichkeit, Erfolgspotentiale zu entdecken und zu identifizieren, bietet ein Strategieworkshop mit ausgesuchten Teilnehmern der Belegschaft, nicht notwendigerweise nur mit Führungskräften. Nicht selten entstehen so die besten Ideen, weil so die Niederungen des Alltags des „einfachen Mannes“ einfließen können.
Autor: Thomas Geiling
Tipps, wie Sie 2024 noch Steuern sparen können
Gerade für Selbstständige und Freelancer sind die letzten Wochen des Jahres eine sehr wichtige Zeit. Man hat das vergangene Jahr bereits gut im Blick, man weiß also, wie viel Einnahmen man bisher verbuchen konnte. Zieht man von den Einnahmen nun alle Ausgaben ab, die dafür notwendig waren, diese Einnahmen zu erzielen, so ergibt sich der Gewinn, den es dann zu versteuern gilt. Meist können jedoch Freelancer oder Kleinunternehmer gerade in den ersten Jahren nicht den höchsten Gewinn verbuchen und die Aussicht, diesen auch noch versteuern zu müssen, klingt nicht besonders schmackhaft.
Wir haben auf jeden Fall noch ein paar Tipps auf Lager, wie Sie das laufende Jahr möglichst steuerschonend beenden.
Am einfachsten ist es dabei, wenn Sie sich darüber Gedanken machen, welche Dinge denn nun wirklich sinnvoll für Ihr Unternehmen wären, um Sie bei Ihrer Tätigkeit als Freelancer in der Form zu unterstützen, dass eine künftige Umsatzsteigerung wahrscheinlich ist. Natürlich können dies materielle Dinge sein, wie zum Beispiel ein neuer Laptop, Drucker, die beste Grafik-Software und allerhand technische Tools.
Denken Sie an dieser Stelle jedoch noch etwas weiter, denn schließlich sollten Sie als Selbstständiger nicht nur in die Infrastruktur Ihres Unternehmens investieren, sondern auch in sich selbst. Sie selbst sind Ihr wertvollstes Gut im Unternehmen, denn ohne Sie gäbe es vermutlich erst gar keine Aufträge, die abgearbeitet werden können. Also wäre jetzt vielleicht ein guter Zeitpunkt, um das Vertriebsseminar zu besuchen, das Sie schon lange buchen wollten. Oder vielleicht wollen Sie einen Online-Kurs zum Thema Marketing kaufen, den Sie dann gemütlich in den Weihnachtsfeiertagen durcharbeiten können. Auch kann man Seminare, die erst im nächsten Jahr stattfinden, bereits jetzt bezahlen.
Sollte Sie gerade in der Vorweihnachtszeit der Drang überkommen, Gutes tun zu wollen, könnten Sie auch die Möglichkeit einer Spende an eine gemeinnützige Organisation Ihrer Wahl in Betracht ziehen. Spenden sind nämlich auch steuerlich absetzbar. In diesen News haben wir übrigens einen Artikel, wie Sie eine Grundschule in Burundi unterstützen können.
Wenn Sie nicht im Home Office arbeiten wollen, möchten Sie vielleicht auch die Jahresmitgliedschaft Ihres Co-Working-Spaces im Voraus bezahlen, was Ihnen womöglich zusätzlich eine Minderung der Gebühr einbringt.
Seien Sie kreativ. Beachten Sie dabei nur folgende Grundregel: Die Ausgaben müssen dazu dienen, geschäftsbezogene Einnahmen zu erwirtschaften. Können Sie dies sinnvoll und glaubhaft bekräftigen, steht einer steuerlichen Anrechnung nichts im Wege. Sollten Sie jedoch bei einer Sache zweifeln, holen Sie sich bitte professionellen Rat von Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin ein, so gehen Sie immer auf Nummer sicher.
Nutzen Sie den Dezember also, um sinnvolle Investitionen in sich selbst und in Ihr Business zu tätigen, anstatt einen Teil Ihres hart verdienten Geldes dem Finanzamt zu geben.
Weihnachtsaktion von Freelance-Market: Unterstützen Sie eine Grundschule in Burundi
Im Rahmen der Landespartnerschaft Baden-Württembergs mit dem ostafrikanischen Land Burundi unterstützt der Baden-Württembergische Esperantoverband (BAVELO) und Freelance-Market einen Kindergarten mit 3 Jahrgangsgruppen in der Stadt Rumonge. Da die Gebühr pro Familie berechnet wird, können auch ärmere Familien ihre Kinder dort hinschicken. Das wöchentlich zweimalige Mittagessen (mit Fleisch bzw. Hülsenfrüchten) im Kindergarten, um das die Eltern gebeten hatten, ist für die Entwicklung der Kinder sehr hilfreich, so dass sie im Unterricht besser durchhalten können.
Zusätzlich zu den Geldern der Stiftung Entwicklungs-Zusammenarbeit Baden-Württemberg und Cents-for-Help e. V. (Mitarbeiter der Bosch-Gruppe) spenden BAVELO-Mitglieder hierfür jährlich 1200 Euro. Aktuell sind im Kindergarten 62 Kinder in drei Gruppen. Das Personal besteht aus Schulleiterin, Hausmeister, 3 Lehrkräften und einem Wachmann.
Nachdem vorletztes Jahr die ersten Kinder in die Schule gekommen sind, hat sich herausgestellt, dass diese weit über dem Niveau der staatlichen Grundschule sind und sich dort langweilen. Deshalb haben die Eltern darum gebeten, auch eine Schule anzubieten, die auf den Wissensstand dieser Kinder eingestellt ist. Dazu soll bis September 2025 ein 40 Meter langes zweistöckiges Schulgebäude eröffnet werden, das im Endausbau 8 Klassenräume für jeweils rund 30 Schüler umfasst.
Falls Sie die Grundschule unterstützen möchten, bitten wir Sie um eine Spende auf das Konto von BAVELO e.V.
bei der Sparkasse Schwarzwald-Baar, IBAN: DE21 6945 0065 0010 4179 22 mit dem Vermerk: „Rumonge FM“.
Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch auch eine Spendenquittung, wenn Sie uns Ihre Adresse per E-Mail mitteilen. Da Ihre Spende als gemeinnützig anerkannt wird, ist diese generell bis zu 20% Ihres Einkommens absetzbar! Für jeden gespendeten Euro, bis zu einer Obergrenze von 1000 Euro, gibt Freelance-Market einen Euro dazu, so dass sich Ihre Spende doppelt lohnt. Machen Sie mit und geben Sie den Kindern eine Zukunft!
Artikel unserer Freiberufler: Effiziente Erfassung von Pflegeleistungen
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem kurzen Artikel in den Freelance-Market-News darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unseren Freelancer Nr. 174 (Kategorie "Berater-Allgemein", 35 Euro/h) aus Lübeck vor.
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Ich habe mich auf die “Erfassung von Pflegeleistungen” spezialisiert. So begleite und berate ich ambulante Pflegedienste und stationäre Pflegeeinrichtungen und unterstütze deren Aufbau und Weiterentwicklung von Qualitätsmanagement und Risikominimierung.
Pflegeeinrichtungen gehören zu den Unternehmen, die durch ein starkes Tagesgeschäft ausgelastet sind und steigenden Anforderungen unterliegen. Die Gefahren für solche Unternehmen sind absehbar, insbesondere dann, wenn das Qualitätsmanagement lückenhaft ist. So verringert eine fehlerhafte Einstufung der Pflegebedürftigen die Einnahmen und damit den Handlungsspielraum.
Meine professionellen Leistungen zeichnen sich durch eine direkte, zügige und aktive Hilfe auf dem Gebiet der Pflegedokumentation aus. Nach einer Ist-Analyse aller Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Pflegedokumentation stehen, erhalten meine Kunden die erforderlichen Umsetzungshilfen vor Ort. Am Projektende werden die gültigen Auflagen erfüllt und der Kunde bekommt seinen Handlungsspielraum zurück.
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Freelancer-Witz des Monats: Kostenoptimierung zum Jahresende
Wie verbringt ein Kosteneinsparungsberater den 4. Advent?
Er zündet zwei Kerzen an und stellt sie vor den Spiegel.
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