Freelance-Market-News 05/2024
Liebe Leser,
der 1. Mai 2024 ist gesetzlicher Feiertag in Deutschland und in vielen weiteren Ländern. Er ist auch als Tag der Arbeit und Kampftag der Arbeiterbewegung bekannt. Passend dazu liegt jetzt unter führender Beteiligung der SPD der Gesetzentwurf für das Rentenpaket II vor, das zunächst mal zu höheren Belastungen für Freelancer und Unternehmer führt. Wir berichten ausführlich, was die Ampel plant.
Zusätzlich zu den Änderungen im Rentensystem bleibt das Thema Scheinselbstständigkeit eine große Herausforderung für Freiberufler und Auftraggeber. Wir geben Ihnen diesmal 10 Tipps, wie Scheinselbstständigkeit vermieden werden kann.
Im Gastartikel von Thomas Geiling erfahren Sie, wie Sie Produkteigenschaften in echte Produktvorteile umwandeln und damit Verkaufszahlen steigern können und ein auf Anlagenbau spezialisierter Freelancer zeigt, wie durch eine Optimierung der innerbetrieblichen Prozesse der Output gesteigert werden kann.
Auch berichten wir von der Auszeichnung zum “FOCUS Top Personaldienstleister 2024” an Freelance-Market und in unserem Freiberuflerwitz geht es diesmal um die finanziellen Ambitionen eines Mitarbeiters, der bereits innerlich gekündigt hat.
Ich wünsche Ihnen auch diesmal viel Vergnügen beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Das Rentenpaket II: Besondere Belastungen für Freelancer und Unternehmer
Laut dem Bundesarbeitsministerium ist die gesetzliche Rente für den überwiegenden Teil der Bevölkerung das Haupteinkommen im Alter. Viele sind auf eine stabile Rente angewiesen. Wenn jetzt nicht gehandelt wird, würde zukünftig die Rente geringer ausfallen und die Rentner von der Einkommensentwicklung abgekoppelt. Das Rentenpaket II ist ein Gesetzentwurf der Ampelregierung, der darauf abzielt, das Rentenniveau in Deutschland langfristig nicht unter 48 Prozent sinken zu lassen und dabei trotzdem die gesetzliche Rente für alle Generationen bezahlbar zu halten.
Nach geltendem Recht und ohne Rentenpaket II würde laut dem Ministerium das Rentenniveau schon bald unter 48 Prozent und längerfristig sogar unter 45 Prozent fallen, was gegenüber den heute jungen Beschäftigten unfair wäre. Das Rentenpaket II soll das Rentenniveau in der gesetzlichen Rentenversicherung bei 48 Prozent bis 2040 sichern.
Auch Selbstständige sollen durch das Rentenpaket II der Altersvorsorgepflicht unterliegen und müssen dabei nicht nur Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil selbst tragen, sondern ihre Beiträge auch auf Basis einer mindestens 20 Prozent höheren Bemessungsgrundlage entrichten. Laut dem aktuellen Entwurf könnten immerhin bereits heute Selbstständige davon noch ausgenommen werden. Laut dem Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland könnte das Rentenpaket II zu einer “kompletten finanziellen Überlastung” der Selbstständigen führen.
Derzeit ist die gesetzliche Rentenversicherung aufgrund des hohen Beschäftigungsstands finanziell stabil, mit einem Beitragssatz von 18,6 Prozent und einem Rentenniveau von knapp über 48 Prozent. Das “Rentenniveau” ist die Höhe der Rentenauszahlung eines fiktiven Angestellten mit 45 Jahren Beitragszahlung auf Basis eines durchschnittlichen Einkommens.
Ohne Eingriffe würde das Rentenniveau jedoch demografiebedingt nach 2025 sukzessive sinken. Um dem entgegenzuwirken, sieht das Rentenpaket II vor, das Rentenniveau dauerhaft bei 48 Prozent zu sichern, indem eine Stiftung namens “Generationenkapital” errichtet wird. Diese Stiftung soll Darlehen des Bundes und Eigenmittel erhalten, um einen kapitalgedeckten Finanzierungsbaustein zu schaffen. Die Erträge dieser Kapitalanlage sollen ab Mitte der 2030er Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung zufließen und den Anstieg des Rentenversicherungsbeitragssatzes dämpfen.
Freelance-Market erneut zum “FOCUS Top Personaldienstleister” gekürt
Freelance-Market erhielt jetzt die Auszeichnung “FOCUS Top Personaldienstleister 2024” in der Kategorie „Freelancer-Vermittler“. Die Titelvergabe erfolgte auf Basis einer aktuellen Marktbefragung, die das Marktforschungsunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin FOCUS durchgeführt hat. Die Auszeichnungen wurden in den fünf Kategorien (Freelancer-Vermittler, Interim-Management, Zeitarbeit, Professional Search und Executive Search) vergeben.
Dr. Rainer Kurz sagt über die erneute Ernennung zum FOCUS Top Personaldienstleister: “Wir haben unser Ranking vor allem unseren zahlreichen Kunden aus Industrie (19%), Baubranche (11%) und Agenturen (9%) aber auch vielen Ingenieurbüros, Beratungsunternehmen und Start-Ups zu verdanken, für die wir inzwischen seit 20 Jahren erfolgreich passende Freelancer finden. Ein Dank gebührt aber auch unseren hervorragenden Freelancern aus 45 Branchen, die zum Teil schon seit über zehn Jahren bei uns gelistet sind. Dass wir bereits zum fünften Mal in Folge zum FOCUS Top Personaldienstleister ernannt wurden, unterstreicht unsere hohe Qualität, Kundenzufriedenheit und die Nachhaltigkeit unseres innovativen Vermittlungsansatzes.”
Für die Erhebung zum “FOCUS Top Personaldienstleister 2024” wurden neben 1900 Freiberuflern und Jobkandidaten auch 2200 Führungskräfte in Unternehmen befragt. Die Befragungen wurden zwischen dem 13.9.23 bis 10.11.23 über ein profiliertes Online-Access-Panel des Meinungsforschungsinstituts Statista durchgeführt. Die Entscheider konnten bis zu zehn ihnen bekannte Personaldienstleister bewerten. Zur Auswahl standen über 4000 bewertbare Personaldienstleister.
Statista berücksichtigte bei der Auswertung sowohl die Häufigkeit der Nennung als auch die Beurteilungen in den diversen Bewertungsbereichen. Dazu wurden in den Bereichen Qualität der Kandidaten und der Jobs/Projekte, Güte der Profile, Servicequalität, Vermittlungsgeschwindigkeit und Preis-Leistungsverhältnis Schulnoten von 1 bis 6 vergeben.
Um die Auszeichnung “FOCUS Top Personaldienstleister 2024” zu erhalten, musste eine Mindestzahl an Nennungen vorliegen und bei der Bewertung eine hervorragende Gesamtnote über alle Bewertungsbereiche erreicht werden.
Der Bericht zur Vergabe des Titels “FOCUS Top Personaldienstleister 2024” ist im aktuellen FOCUS Magazin zu finden, das im Zeitungshandel und online für 4,90 € erhältlich ist.
Gastartikel: Produkteigenschaft vs. Produktvorteil
Von Thomas Geiling
Die Jobs-To-Be-Done-Theorie zielt darauf ab, die Bedürfnisse von Kunden besser zu verstehen und zu befriedigen. Diese Theorie besagt, dass Produkte oder Dienstleistungen nur dann interessant erscheinen, wenn ein Kunde damit ein bestimmtes Ziel erreichen kann (Nutzenargumentation). Er kauft ein Produkt oder eine Dienstleistung dann, wenn er glaubt, dass es ihm dabei helfen wird, einen Job effektiver, effizienter oder zufriedenstellender zu erledigen.
Die Theorie geht also davon aus, dass es für den Erfolg eines Produkts oder einer Dienstleistung wichtig ist, den Job zu verstehen, den der Kunde erledigen möchte (Produktvorteil), anstatt sich auf das Produkt oder die Dienstleistung selbst zu konzentrieren (Produkteigenschaft). Wenn Freelancer und Unternehmen die Bedürfnisse ihrer Kunden besser verstehen und Produkte und Dienstleistungen anbieten, die diesen Bedürfnissen entsprechen, können sie einen Wettbewerbsvorteil erzielen und ihre Kundenbindung verbessern.
Zehn Tipps, wie Freiberufler Scheinselbstständigkeit vermeiden können
Freiberufler genießen viele Freiheiten, aber sie müssen auch vorsichtig sein, um nicht in die Falle der Scheinselbstständigkeit zu geraten. Scheinselbstständigkeit liegt vor, wenn eine Person zwar formal als selbstständig gilt, laut den Sozial-Behörden aber wie eine angestellte Person arbeitet und von einem Auftraggeber abhängig ist. Dies kann zu rechtlichen und steuerlichen Problemen führen. Wir haben 10 Tipps, wie Sie dies vermeiden:
1. Diversifikation der Auftraggeber: Eines der Hauptmerkmale der Selbstständigkeit ist die Unabhängigkeit von einem einzelnen Auftraggeber. Freiberufler sollten darauf achten, Aufträge von verschiedenen Kunden zu erhalten. Dies zeigt, dass sie am Markt aktiv sind und nicht nur für einen Auftraggeber arbeiten.
2. Eigenständige Arbeitsweise: Freiberufler sollten ihre Arbeit selbst organisieren und durchführen können. Sie sollten in der Lage sein, ihre Arbeitszeiten und -orte selbst zu bestimmen und ohne direkte Weisungen des Auftraggebers zu arbeiten.
3. Eigene Betriebsstätte: Das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, wie ein Büro oder eine Werkstatt, unterstreicht die Selbstständigkeit. Es ist auch hilfreich, wenn Freiberufler über eigene Arbeitsmittel wie Computer, Branchen-Softwarepakete oder spezielle Ausrüstung verfügen.
4. Marktauftritt: Ein professioneller Auftritt am Markt, beispielsweise durch eine eigene Website, Visitenkarten oder Werbematerial, ist ebenfalls ein Indiz für Selbstständigkeit.
5. Unternehmerisches Risiko: Freiberufler sollten unternehmerisches Risiko tragen, zum Beispiel indem sie Investitionen tätigen oder für ihre Altersvorsorge selbst aufkommen.
6. Vertragsgestaltung: Die Verträge mit Auftraggebern sollten so gestaltet sein, dass sie die Selbstständigkeit widerspiegeln. Dazu gehört, dass Freiberufler nicht in die betrieblichen Abläufe des Auftraggebers eingegliedert sind und keine festen Arbeitszeiten haben.
7. Rechnungsstellung: Freiberufler sollten ihre Leistungen durch Rechnungen abrechnen, die alle notwendigen Angaben enthalten und den üblichen Anforderungen entsprechen.
8. Sozialversicherung: Selbstständige sind in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig wie Angestellte. Sie sollten daher selbst für ihre soziale Absicherung sorgen, zum Beispiel durch den Abschluss einer privaten Krankenversicherung, Betriebshaftpflicht und Altersvorsorge.
9. Entscheidungsfreiheit: Freiberufler sollten in der Lage sein, Entscheidungen über die Annahme von Aufträgen, die Preisgestaltung und die Art der Auftragserfüllung zu treffen. Wie wir kürzlich in unseren News berichtet haben, ist dies bei Plattformarbeit (bspw. Fahr- und Lieferdienste) weniger der Fall.
10. Fachliche Unabhängigkeit: Freiberufler sollten ihre fachliche Kompetenz und Unabhängigkeit bewahren und sich nicht in die Hierarchie des Auftraggebers einordnen lassen.
Diese 10 Maßnahmen helfen nicht nur dabei, die Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, sondern stärken auch die Position des Freiberuflers am Markt. Es ist wichtig, dass Freiberufler sich dieser Aspekte bewusst sind und aktiv daran arbeiten, ihre Selbstständigkeit zu erhalten und nach außen zu kommunizieren.
Artikel unserer Freiberufler: Interimsmanagement im Anlagenbau
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel in den Freelance-Market-News kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen den Projekt- und Interimsmanager Nr. 965. Der Diplomingenieur für Maschinenbau aus Saarbrücken ist mit 48 Euro/Stunde gelistet.
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Mit mehr als 20 Jahren Berufserfahrung und Branchenkenntnissen im Anlagen-, Maschinen-, Ofen- und Stahlbau sowie umfangreichen Qualifikationen in den Bereichen Projektmanagement und Unternehmensberatung, habe ich mich vor einiger Zeit selbstständig gemacht. Heute unterstütze ich als Projekt- und Interimsmanager sowie als Prozessberater und Trainer kleine und mittelständische Unternehmen bei der Optimierung ihrer innerbetrieblichen Prozesse und der Leistungssteigerung. Durch meine Arbeit vermittle ich Methoden und Tools, die dazu dienen, dass sich meine Kunden zukünftig noch professioneller und eigenständiger entwickeln können. Mein Motto dabei ist “Hilfe zur Selbsthilfe”.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Arbeitsmoral
Ein C-Mitarbeiter (Beschäftigter im “unteren Leistungsbereich”) stürmt in das Büro seines Chefs und will dringend eine Gehaltserhöhung. „Nur, dass Sie es wissen, drei große Firmen haben es bereits auf mich abgesehen!“.
„Welche Firmen sollen das denn sein?“ will der Chef verwundert wissen. „Die Deutsche Telekom, RWE und das örtliche Wasserwerk“.
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