Freelance-Market-News 07/2021
Liebe Leser,
vergangene Woche haben wir nicht schlecht gestaunt, als wir von der Steuerfahndung Münster per Einschreiben zur Herausgabe von Freelancer-Vermittlungsdaten aufgefordert wurden, damit die Finanzverwaltung verifizieren kann, ob die Freiberufler tatsächlich alle ihre Einnahmen angegeben haben. Wir berichten darüber, was es damit auf sich hat und ob wir entsprechende Projektinformationen überhaupt herausgeben können.
Für viele Leser ist der Juli der Haupturlaubsmonat, Zeit zum Entspannen und zur Zerstreuung. Wir haben daher in diesen News zusätzlich verschiedensten Lesestoff rund um den Bereich Freiberufler, Management und Selbstständigkeit. So freuen wir uns über die erneute Vergabe “Top Personaldienstleister 2021” durch das FOCUS Magazin und berichten von der neu implementierten Vor-Ort-Suchfunktion, mit der Sie nur Freelancer in der Nähe angezeigt bekommen.
Des Weiteren stellen wir in unserer Podcast-Reihe ein Interview mit Michael Ehlers, Deutschlands bekanntestem Rhetorik-Experten, vor und ein Marketing-Freelancer zeigt anhand eines durch Freelance-Market vermittelten Projekts, wie man ein schwer erklärbares Dienstleistungsprodukt einfach darstellen kann. In unserem Freelancer-Witz am Schluss geht es dann noch um einen Unternehmensberater, der im Urlaub einen einfachen Fischer überzeugen will, eine große Fischfangflotte aufzubauen.
Ich wünsche auch diesmal viel Spaß beim Lesen und natürlich wie immer gute Geschäfte!
Ihr Rainer Kurz
Freelance-Market zum “FOCUS Top Personaldienstleister 2021” gekürt
Freelance-Market erhielt jetzt die Auszeichnung “FOCUS Top Personaldienstleister 2021” in der Kategorie „Freelancer-Vermittler“. Die Titelvergabe erfolgte auf Basis einer aktuellen Marktbefragung, die das renommierte Marktforschungsunternehmen Statista für das Nachrichtenmagazin FOCUS durchgeführt hat. Die Auszeichnungen wurden in den vier Kategorien (Freelancer-Vermittler, Zeitarbeit, Professional Search und Executive Search) vergeben.
Dr. Rainer Kurz sagt über die erneute Ernennung zum FOCUS Top Personaldienstleister: 'Wir haben unser Ranking vor allem unseren zahlreichen Kunden aus Industrie (19%), Baubranche (11%) und Agenturen (9%) aber auch vielen Ingenieurbüros, Beratungsunternehmen und Start-Ups zu verdanken, für die wir inzwischen seit 17 Jahren erfolgreich passende Freelancer finden. Ein Dank gebührt aber auch unseren hervorragenden Freelancern aus 45 Branchen, die zum Teil schon seit über zehn Jahren bei uns gelistet sind. Dass wir bereits im zweiten Jahr zum FOCUS Top Personaldienstleister ernannt wurden, ehrt uns besonders und unterstreicht die Nachhaltigkeit unseres innovativen Vermittlungsansatzes.'
Für die Erhebung der 'FOCUS Top Personaldienstleister 2021' wurden neben Freiberuflern auch 1800 Führungskräfte in Unternehmen befragt. Die Befragungen wurden über die Statista-Webseite und ein Online-Access-Panel durchgeführt. Die Entscheider konnten bis zu zehn ihnen bekannte Personaldienstleister bewerten. Zu diesem Zweck erhielten sie eine Liste von rund 3000 Personaldienstleistern.
Statista berücksichtigte bei der Auswertung sowohl die Häufigkeit der Nennung als auch die Beurteilungen in den diversen Bewertungsbereichen. Dazu wurden in den Bereichen Qualität, Güte der Profile, Service-Qualität, Vermittlungsgeschwindigkeit und Preis-Leistungsverhältnis Schulnoten von 1 bis 6 vergeben.
Um die Auszeichnung 'FOCUS Top Personaldienstleister 2021' zu erhalten, musste eine Mindestzahl an Nennungen vorliegen und bei der Bewertung eine hervorragende Gesamtnote über alle Bewertungsbereiche erreicht werden.
Der Bericht zur Vergabe des Titels 'FOCUS Top Personaldienstleister 2021' ist inzwischen im FOCUS Magazin 20/21 erschienen. Das FOCUS Magazin ist im Zeitungshandel und online für 4,70 € erhältlich.
Nur Freelancer in der Nähe anzeigen – Neue Funktion bei Freelance-Market
Häufig liefert die Suche nach einem Freelancer mehr Suchergebnisse, als Sie sich als Nachfrager anschauen können. So liefert beispielsweise die Suche nach Berater (https://www.freelance-market.de/c/Berater) über 100 Freiberufler. In diesem Fall kann man innerhalb des Suchergebnisses nach weiteren Stichworten suchen oder auch nur eine entsprechende Unterkategorie auswählen, beispielsweise Berater-Logistik.
Jetzt haben wir eine weitere Art der Verfeinerung des Suchergebnisses eingebaut, die Umkreissuche. Sobald bei einer Suche mehr als 20 Freiberufler angezeigt werden, erscheint auf dem Bildschirm der Auswahlknopf “Die 10 nächstgelegenen Freelancer anzeigen”. Sobald Sie darauf klicken, werden von allen gefundenen Freelancern immer nur die zehn angezeigt, die sich am nächsten zu Ihrer aktuellen Position befinden. Dies ist speziell für Projekte interessant, bei denen eine Zusammenarbeit vor Ort erforderlich ist.
Die Positionsbestimmung erfolgt auf der Basis des aktuellen ermittelten Aufenthaltsortes Ihres Gerätes und funktioniert sowohl beim Smartphone als auch mit dem Laptop. Falls Sie als Nutzer keine Positionsermittlung Ihres Endgerätes wünschen oder sich gerade nicht am gewünschten Arbeitsort befinden, können Sie aber auch manuell eine Position auf einer Landkarte auswählen.
Bitte probieren Sie die Umkreissuche nach einem Freelancer einmal aus. Wir freuen uns über Ihr Feedback!
Steuerfahndung sucht jetzt systematisch nach Freiberuflern, die Umsätze verschweigen
Das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster hat am 10.6.2021 per Einschreiben Freelance-Market zur Herausgabe von Freelancer-Vermittlungsdaten aufgefordert. Die Finanzverwaltung will so verifizieren, ob Freelancer tatsächlich alle ihre Einnahmen angegeben haben.
Nachfolgend einige Passagen des Schreibens, mit der Überschrift “Sammelauskunftsersuchen und Vorlageverlangen nach § 208 Abs. 1 i. V. m. §§ 93 Abs. 1a und 97 der Abgabenordnung (AO) betreffend Vorfeldermittlungen gegen unbekannte selbständig tätige Personen (Freelancer bzw. Crowdworker) der Outsourcing-Plattformen”:
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Im Rahmen von steuerlichen und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wurde mehrfach festgestellt, dass Freelancer bzw. selbständige Crowdworker, die die Aufträge aufgrund einer Plattform, die internetbasiert die Vermittlung von Dienstleistungen vornimmt, ihre Umsätze bzw. ihre Einnahmen nicht oder in den abgegebenen Steuererklärungen unvollständig gegenüber der Finanzbehörde angegeben haben. Hierbei führten die bislang aufgedeckten Fälle zu erheblichen Steuernachzahlungen.
Die erbetenen Auskünfte sollen den für die Besteuerung der einzelnen Freelancer bzw. selbständigen Crowdworker zuständigen Finanzämtern die Kontrolle ermöglichen, inwieweit die im Inland erzielten Einkünfte ordnungsgemäß versteuert worden sind. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre ein bisher unbekannter steuerlicher Sachverhalt aufgedeckt.
Nach § 93 Abs. 1a AO haben auch andere Personen als die Beteiligten eines Steuerverwaltungsverfahrens der Finanzbehörde die zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte zu erteilen...
Der Steuerfahndung steht die Befugnis zu, ein solches Auskunftsersuchen und Herausgabeverlangen an Sie als Dienstleistungsunternehmen für die Zahlungsabwicklung zwischen den Projektauftraggebern und den Freelancern bzw. selbständigen Crowdworkern zu richten, da Ihr Unternehmen u. a. über die entsprechenden Kontaktdaten und Daten zur Zahlungsabwicklung verfügt.
Des weiteren liegt für Ermittlungen der Steuerfahndung zur Aufdeckung unbekannter Steuerfälle nach § 208 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO ein hinreichender Anlass vor, da bei Außenprüfungen Steuerverkürzungen aufgedeckt worden sind, die durch bestimmte, für Freelancer bzw. selbständige Crowdworker typische Geschäftsabläufe begünstigt worden sind. Die Aufnahme der Tätigkeit zum Freelancer bzw. selbständigen Crowdworker bedarf nicht zwingend einer Gewerbeanmeldung. Erfahrungsgemäß kommen viele Freelancer und selbständige Crowdworker ihrer Verpflichtung zur Anmeldung ihrer gewerblichen Tätigkeit gem. § 138 AO nicht nach. Für einen außenstehenden Dritten ist nicht erkennbar, inwieweit der jeweilige Leistungsauftrag von einem Arbeitnehmer des beauftragten Unternehmens oder aber von einem Freelancer bzw. selbständigen Crowdworker erfüllt wird. Die Informationsmöglichkeiten des Finanzamtes von dritter Seite zur Sicherstellung der Besteuerung sind daher eingeschränkt. Deshalb können in diesen Fällen auch unbare Zahlungen des Leistungsentgelts Steuerverkürzungen durch Nichtabgabe oder der Abgabe unvollständiger Steuererklärungen ermöglichen.
Das Auskunftsersuchen entspricht auch dem rechtsstaatlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da anderweitige erfolgversprechende Möglichkeiten zur Entdeckung der fraglichen Steuerfälle nicht erkennbar sind und die elektronische Auswertung der vorliegenden Daten Ihnen als Betroffenem zuzumuten ist.
Auskünfte über die Höhe der gezahlten Leistungsentgelte können zwar auch von den einzelnen Unternehmen erlangt werden. Da Freelancer bzw. selbständige Crowdworker jedoch für verschiedene Unternehmen tätig sind, ist es zweckmäßiger den gesamten Umfang der vermittelten Aufträge und der damit zugeflossenen Leistungsentgelte über ein an Ihr Unternehmen gerichtetes Auskunftsersuchen zu ermitteln.
Es handelt sich hier auch nicht um eine „Rasterfahndung“ oder Ermittlungen ,,ins Blaue hinein', da aufgrund der o.a. konkreten Kombination von Anhaltspunkten in Verbindung mit den bereits ermittelten Steuerfällen die Möglichkeit einer Steuerverkürzung als Prognoseentscheidung mit hoher Wahrscheinlichkeit in Betracht kommt…
Ich bitte Sie daher um Übermittlung … aller Freelancer bzw. selbständigen Crowdworker mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die Ihre Dienstleistung der Zahlungsabwicklung in Anspruch genommen haben und dabei in mindestens einem dieser Jahre (2017 bis 2019) mehr brutto als 17.500 € und in dem Jahr 2020 mehr als brutto 22.000 € von den verschiedenen Unternehmern erhalten haben...
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Freelance-Market bietet übrigens keine “Dienstleistung der Zahlungsabwicklung” an, sondern bringt lediglich Freelancer und Nachfrager zusammen ohne bei einer darauf folgenden Beauftragung involviert zu sein. Wir haben daher keine Kenntnisse über die Umsätze, die die Freelancer mit Ihren Auftraggebern erzielt haben und konnten somit keine Umsatzdaten an die Finanzverwaltung weitergeben. Näheres hierzu finden Sie unter anderem auf unseren FAQ unter “Wie funktioniert der Vorstellungsprozess”<>.
Aktueller Podcast-Tipp für Freelancer und Unternehmer
Ein Podcast ist eine Serie von abonnierbaren Audio-Dateien. Der Begriff POD-CAST setzt sich aus 'Phono On Demand' und Broadcast (Rundfunk) zusammen. Podcasts werden vor allem über Smartphones, Laptops und Internetradios gehört.
Auch für den Bereich Freelancing und Selbstständigkeit gibt es zahlreiche interessante Podcasts. Unser Tipp des Monats ist diesmal Der Lebensunternehmer-Podcast.
In der aktuellen Folge hören Sie ein Interview mit Michael Ehlers, Deutschlands bekanntestem Rhetorik-Experten und ausgewiesenem Fachmann für Verkauf und Kommunikation.
Seit zwei Jahrzehnten trainiert er Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, Top-Manager, Profi-Sporttrainer und begeistert die Menschen in zahlreichen Veranstaltungen als Keynote-Speaker oder Moderator.
Im Podcast spricht Ehlers über seinen ganz persönlichen Weg zum Erfolg. Er erzählt, warum er sein Geld in jungen Jahren nicht in einen Porsche investiert hat und warum er gerade dabei ist, sich selbst abzuschaffen. Neben spannenden Perspektiven und Einblicken in sein Leben ist es auch ein besonderer rhetorischer Genuss, Michael Ehlers beim Reden zuzuhören.
Artikel unserer Freiberufler: Marktpositionierung
Eingetragene Dienstleister können sich mit einem Artikel im Freelance-Market-Newsletter kurz vorstellen. In dieser Ausgabe präsentieren wir Ihnen unseren Marketingberater 1712. Der erfahrene Spezialist für Marketing-Werbung aus Heidelberg ist mit 52 Euro/Stunde gelistet.
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Ich habe meinen Kunden, einen auf Kostenmanagement spezialisierten Finanzdienstleister, über Freelance-Market kennengelernt. Meine Aufgabe war es, eine Konzeption zur Neukundengewinnung zu entwickeln.
Finanzdienstleistungen sind meist abstrakt und erklärungsbedürftig. Zum besseren Verständnis habe ich daher ein Key-Visual (bildhaftes Symbol) mit der dazu passenden Werbeaussage entwickelt. Damit konnte mein Kunde eine Terminvereinbarungsquote von über 27% erreichen.
Sehr zufrieden ist mein Kunde mit der hier entwickelten Werbeaussage 'Wussten Sie, dass eine normale Glühlampe nur 5% als Licht abgibt und die restlichen 95% als Wärme verpuffen? Ähnlich verhält es sich mit Ihren Kosten.' Diese Aussage wird dabei durch das bildhafte Symbol einer modernen Energiesparlampe untermauert.
Nach der Entwicklung der Key-Visuals und dem Aufbau eines markanten Corporate-Designs haben wir ein zweistufiges Direkt-Mailing gestartet, das durch Anzeigen in Fachzeitschriften untermauert wurde. Auch wurde das Webdesign passend überarbeitet. Die hohe Erfolgsquote stimmte meinen Kunden zuversichtlich. Ich freue mich, dass ich über Freelance-Market diesen Kunden finden konnte.
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Freelance-Market-Witz des Monats: Berater im Urlaub
Ein Unternehmensberater macht nach einem Nervenzusammenbruch Urlaub in einem kleinen Fischerdorf. Nach einem dringenden Kundenanruf kann er nicht mehr schlafen und macht einen Spaziergang zum Hafen.
Ein kleines Boot mit einem Fischer und prächtigen Fischen hat angedockt und der Geschäftsmann fragt den Fischer: 'Wie lange haben Sie gebraucht, um die zu fangen?'. 'Nur eine kleine Weile,' antwortet der Fischer.
Der Berater fragt, warum er nicht länger draußen bleibt, um mehr Fische zu fangen. 'Ich habe genug, um meine Familie zu ernähren und ein paar Fische meinen Freunden zu geben' antwortet der Fischer und fährt mit dem Entladen fort.
Nun will der Berater wissen, was der Fischer mit dem Rest seiner Zeit macht. 'Ich schlafe lange aus, angle ein bisschen, spiele mit meinen Kindern, mache zusammen mit meiner Frau ein ausgiebiges Mittagsschläfchen und spaziere jeden Abend ins Dorf, wo ich mich mit meinen Freunden treffe.'
'Ich habe bei Boston Consulting und McKinsey gearbeitet und große Projekte erfolgreich gemanagt und kann Ihnen helfen. Sie sollten mehr Zeit mit Fischen verbringen und mit den Erlösen ein größeres Boot kaufen. In kürzester Zeit können Sie dann weitere Boote kaufen, bis Ihnen eine ganze Fischereiflotte gehört. Dann machen Sie noch eine Fischfabrik auf und eröffnen Ihre Konzernzentrale in der Großstadt. Nach 10 Jahren machen Sie einen Börsengang und verkaufen Ihre Firma. Dann können Sie sich in einem süßen Küstenort niederlassen, lange schlafen, angeln, mit Ihren Kindern spielen, lange Mittagsschläfchen machen und sich abends im Dorf mit Ihren Freunden treffen.'
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