Selbstständige: Neue Hilfen der Bundesregierung
Wirtschaftsminister Altmaier und Finanzminister Scholz planen eine Verbesserung der Corona-Hilfen. Grund sind wohl auch die langen Verzögerungen bei der Bearbeitung der November- und Dezemberhilfe. Darüber hinaus haben nachträgliche Detailänderungen beim Überbrückungsgeld II zu einer unklaren Rechtslage geführt.
So soll die Neustarthilfe von 5000 auf 7500 Euro erhöht werden und dabei die bisherige Deckelung von 25 auf 50 Prozent des Umsatzes des Vergleichszeitraumes erhöht werden.
Die Neustarthilfe ist Teil der Überbrückungshilfe III, die seit Ende Januar beantragt werden kann. Die Auszahlung wird allerdings frühestens Ende Februar starten. In diesem Rahmen soll der “vereinfachte Zugang zur Grundsicherung” (Überbrückungshilfe III) bereits ab einem Umsatzminus von 30 Prozent möglich sein. Bisher galten 40 Prozent.
Auch sollen die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen von 50 000 auf 100 000 Euro verdoppelt werden, um vor allem große Hotelketten, Raststättenbetreiber oder Restaurantketten zu entlasten, die bisher wegen bürokratischer Hürden noch keine Unterstützung bekommen haben. Zudem hatten sich die Beantragungsbedingungen ständig geändert, da der ursprüngliche Ansatz nicht EU-konform war.
Des Weiteren soll die seit letztem Jahr geltende “teilweise Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht” noch einmal verlängert werden, um eine Insolvenzwelle bei Unternehmen zu vermeiden. Insbesondere wurde die Pflicht zur Insolvenzanmeldung bei coronabedingter Überschuldung bis 30.4.2021 verlängert, allerdings nur bei rechtzeitiger, nicht offensichtlich aussichtsloser Beantragung von Unterstützung.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 02/2021 veröffentlicht.