Falls Sie keinen Steuerberater beauftragt haben, hatten Freiberufler und Gewerbetreibende bis zum 2. Juni Zeit, um ihre Jahres-Steuererklärungen für 2014 dem deutschen Finanzamt vorzulegen. Falls Sie dazu gehören, sollten Sie noch schnell eine Fristverlängerung beantragen, um eventuellen Strafsteuern (Versäumniszuschläge) zu entgehen.
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