“Aufsichtsrat“ jetzt eigene Dienstleistungskategorie
Die Initiative unseres Anbieters 251 aus Stuttgart hat uns dazu bewegt 'Aufsichtsrat' als neue Dienstleistungsart einzuführen. Insbesondere kleine und mittlere Aktiengesellschaften haben häufig Probleme mit ihrem Aufsichtsgremium, da dieses oft nur aus dem Unternehmen nahestehenden Personen besteht. Wenn überhaupt, dann ist wenigstens noch der Steuerberater und/oder der Rechtsanwalt vertreten, wobei auch diese oft ihre eigenen Interessen verfolgen und primär andere Unternehmensaufgaben wahrnehmen sollten. Sobald dann noch Familienangehörige, Freunde oder Bekannte hinzukommen, die mit dem Geschäftsbetrieb nicht vertraut sind, ist die Verwirrung häufig komplett. Die gesetzlich vorgesehene Funktion des Aufsichtsrats (Kontrolle, Aufsicht und Leitung des Vorstands, sowie die Interessensvertretung der Aktionäre) ist dann in Frage gestellt. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, empfehlen wir, dass sich mindestens ein professionelles Mitglied in Ihrem Aufsichtsrat befindest. Der Vollprofi kann die notwendige Organisation, wie Einladungen, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung/ Protokolle von Versammlungen und Sitzungen sowie die Überwachung der notwendigen Berichts- und Dokumentationspflichten für Sie sicherstellen. Bei einem geordneten Geschäftsgang ist mit einem zu bezahlenden Zeitaufwand von rund 60 Stunden pro Jahr zu rechnen. Anbieter 251 ist ein gutes Beispiel für ein professionelles Aufsichtsratsmitglied. Als Rechtsökonom (VWA), Steuerfachassistent und Kaufmann ist er seit 1999 ständig in mehreren Aufsichtsräten vertreten. Er steht nicht nur für eine Berufung in Ihren Aufsichtsrat zur Verfügung sondern coacht auch gerne ein oder mehrere Mitglieder.
Zahl der Kategorien auf 24 gestiegen
Durch die Einführung der Kategorie 'Aufsichtsrat' sind bei Freelance-Market jetzt folgende 24 Dienstrleistungsarten verfügbar: Aufsichtsrat, Beratung (Allgemein, Personal, Projektmanagement, Restrukturierung, Strategie), Bürodienstleistungen, Coaching, Eventmanagement, Finanzwesen, Fremdsprachen, Grafik (Allgemein, Printmedien, Webdesign), Ingenieurwesen, Interimsmanagement, IT (Programmierung, Projektmanagement), Marketing (PR, Werbung), Marktforschung/Research, Rechtsberatung, Training und Verkauf.
Datenschutzbeauftragter in Freiberuflerbüros
Auch Freiberufler müssen - wenn sie mehr als 4 Arbeitnehmer beschäftigen - einen Datenschutzbeauftragten bestellen. Laut dem Bundesverband der Freien Berufe (BFB) ist ein Datenschutzbeauftragter (DSB) immer dann zu bestellen, wenn in einem Betrieb personenbezogene Daten von mehr als 4 Arbeitnehmern automatisiert erhoben, verarbeitet oder genutzt werden (§ 4f Bundesdatenschutzgesetz).Hierunter fallen auch Kanzleien, Praxen, Büros von Freiberuflern sowie Apotheken. Der Freiberufler kann hierzu einen eigenen, internen DSB, bestellen, der jedoch eine entsprechende - kostenpflichtige - Schulung absolviert haben muss. Die Alternative ist die Bestellung eines externen DSB. Ist kein DSB bestellt, droht ein Bußgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro.
Artikel unserer Freiberufler
Anbieter können sich mit einem kurzen Artikel im Freelance-Market-Newsletter darstellen. In dieser Ausgabe stellen wir Ihnen unsere Anbieterin Nr. 424 aus Bielefeld (Kategorie Beratung-Personal) vor.
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'Ich biete Beratung im Bereich Personalentwicklung und Personalauswahl an. Der Schwerpunkt meiner Leistung liegt auf der Moderation und Organisation von Assessment-Centern. Ich berate Unternehmen aber auch gerne bei der Konzeption und Auswahl von Assessment-Übungen. Häufig fehlt es an geschulten Beobachtern für Auswahl- und Förderverfahren. Auch als kompetente Beobachterin kann ich Unternehmen eine Hilfe sein. Da die Beurteilung von Kandidaten in Assessment- Centern durch Beobachtung von Verhalten erfolgt, sollten Übungen und Rollenspiele möglichst realistisch und arbeitsnah gestaltet sein. Es werden Rollenspieler benötigt, die sich flexibel in unterschiedlichste Rollen einfühlen können, auch als Rollenspielerin kann man mich „buchen“.'
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