Versorgungswerke führen Umlageverfahren ein: Änderung der Altersbezüge für freiberufliche Ingenieure, Architekten, Anwälte und Steuerberater
Einige ständische Rentenversorger (Versorgungswerke) werden ab Januar 2015 vom rein kapitalgedeckten Anwartschaftsdeckungsverfahren auf eine Kombination aus Kapitaldeckung und Umlageverfahren wechseln, analog zur gesetzlichen Rente, wo eingezahlte Beiträge sofort wieder als Renten ausbezahlt werden.
Laut dem Münchner Merkur informiert die Bayerische Versorgungskammer im Moment die betroffenen Mitglieder über die sogenannte "Erweiterung des Finanzierungssystems um Elemente des offenen Deckungsplanverfahrens".
Bei der bisher ausschließlich praktizierten Kapitaldeckung legt der Rentenversicherer die Beiträge auf dem Kapitalmarkt an. Dadurch hat das prognostizierte Älterwerden der Bundesbevölkerung kaum Auswirkungen auf zukünftige Rentenleistungen.
Einige ständische Versicherer haben in der momentanen Niedrigzinsphase allerdings Schwierigkeiten, die Höhe der aktuellen Renten zu garantieren. Daher versuchen die Versicherer durch die Umstellung Leistungskürzungen zu vermeiden. Laut Gesetz dürfen Versicherer von der hundertprozentigen Kapitaldeckung abweichen.
Angesichts der gegenwärtigen Niedrigzinsphase erscheint das Umlageverfahren im Moment zwar attraktiv, jedoch kann sich die Zinssituation auch wieder ändern, so dass es mehr als fraglich ist, ob es bei einer Umstellung des Verfahrens nicht zu deutlich geringeren Renten kommt. Schließlich ist für die Altersabsicherung eine sehr langfristige Betrachtung geboten.
Auch in Deutschland könnten Versicherer ihr Kapital auch direkter in der Wirtschaft anlegen, um weniger von den gegenwärtig niedrigen Zinsen betroffen zu sein, beispielsweise in Aktien und Immobilien oder auch Anlagen außerhalb des Euroraums.
In vielen Ländern basiert selbst das staatliche Rentensystem auf reiner Kapitaldeckung, beispielsweise in Großbritannien und Australien und das obwohl in Australien von einem Überalterungsproblem kaum die Rede sein kann. In Australien wird auch in einem höheren Maße in internationale Aktien investiert als dies in Deutschland der Fall ist, wo überwiegend in festverzinsliche Anleihen angelegt wird. So kann der Rentenanspruch in Australien in einem Jahr zwar auch mal zurückgehen, bei Betrachtung über mehrere Jahrzehnte ergeben sich aber fast immer wesentlich höhere Rentenauszahlungen als in Deutschland.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2014 veröffentlicht.