Freelancer haben Angst vor neuer Bundesregierung
Unser Artikel über die Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD bezüglich einer möglichen Rentenversicherungspflicht für Freiberufler hat uns zahlreiche aufgebrachte Leserbriefe beschert. So schreibt uns die Outplacement-Spezialistin Anna Eichler aus Paris:
Grundsätzlich ist der Rentenversicherungpflicht nichts entgegen zu setzen. Es wurde ein monatlicher Betrag von 400 Euro erwähnt, was meines Erachtens viele zurückhalten wird, sich selbständig zu machen.
Ich lebe in Frankreich und für alle Freiberufler gilt hier das Prinzip, dass eine Pflichtrentenversicherung abgeschlossen wird, ebenso eine Pflichtkrankenversicherung und noch eine Zusatzkasse. Das heißt im Klartext, dass drei verschiedene Kassenverbände Beiträge kassieren, obgleich in der ersten Zeit keinerlei Leistung dieser Kassen erfolgt.
Dieses System hat so manchen Freiberufler aufgeben lassen, bevor er überhaupt angefangen hat, da die Freiberufler vorab zur Kasse gebeten werden. So wird der Freiberufler gerade am Anfang seiner Karriere kaum in der Lage sein, den monatlichen Beitrag aufzubringen, da eventuell die Aufträge noch nicht vorhanden sind, bzw. die Auftraggeber eine 45-tägige Vergütungsklausel in den Auftrag einbringen. (Die Zahlungsmodalitäten in Frankreich liegen in diesem Bereich, d. h. der Freiberufler geht in Vorlage für seine Tätigkeit, bis er die Summe auf seinem Konto hat).
Damit jeder einzelne Freiberufler in die sogenannte gesetzliche Rentenversicherung einzahlen kann, müsste ein sehr flexibler prozentualer Betrag, basierend auf dem monatlichen Umsatz, kalkuliert werden. Der Freiberufler müsste bis zum 15. des folgenden Monats eine Umsatzabrechnung vorlegen, damit bis zum Ende des zweiten Monats die Beiträge beglichen werden.
Die Berechnung könnte jedoch auch auf dem heutigen Stand der Rentenversicherung der Angestellten basieren, unter Berücksichtigung, dass nur der Arbeitnehmerbetrag berechnet werden darf und nicht die Gesamtsumme von Arbeitnehmer/Arbeitgeber 50:50. In den Monaten ohne Umsatz dürften keine Beträge fällig werden, so wie beispielsweise bei Arbeitslosen, die ebenfalls keine Rentenbeträge abgezogen bekommen.
Ich hoffe doch, dass die Gesetzgeber / unsere Koalitionspartner sich jeden einzelnen Punkt wirklich gut überlegen, so dass der Beruf als Freelancer seine Attraktivität nicht verliert. Ich hoffe, dass es auch eine Lobby für Freiberufler gibt, denn nicht alles was sozial klingt ist auch sozial. Wir in Frankreich können ein Lied davon singen, wie schwierig es ist, diesen gesetzlichen Bestimmungen an manchen Monaten nachzukommen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2013 veröffentlicht.