Riester-Rente auch für freiberufliche Künstler möglich
Normalerweise können Selbstständige nicht die für Arbeitnehmer gedachte staatliche Riesterrente nutzen. Wie die Aachener Zeitung jetzt berichtet, haben allerdings Freiberufler, die sich im Rahmen der Künstlersozialversicherung freiwillig pflichtversichern, Anspruch auf die sogenannte Riester-Förderung. Dies sind beispielsweise Selbstständige aus dem künstlerischen Bereich, wie Musiker, Schriftsteller, Journalisten, Designer oder Schauspieler. Dabei können die Einzahlungen in die Riesterrente steuermindernd geltend gemacht werden.
Die Riesterrente basiert auf privaten Rentenversicherungsträgern sowie Fonds und Banksparverträgen. Obwohl die meisten Finanzprodukte aktuell nur zwischen zwei bis vier Prozent Verzinsung anbieten, kommt durch die steuerliche Absetzbarkeit und die staatlichen Förderungen oft eine deutlich höhere Verzinsung zustande. So erhält der Riester-Sparer jährlich 154 Euro Grundzulage plus 300 Euro für jedes Kind, das seit 2008 geboren wurde.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2013 veröffentlicht.