Ab 2013: Neue Rundfunkgebühren für Unternehmen und Freelancer
Die deutsche Rundfunkgebühren-Reform wird ab 1. Januar 2013 nicht nur zu einer Neuberechnung der Abgabenhöhe pro Privathaushalt führen. Auch für Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler wird die Höhe der Rundfunkgebühren völlig neu berechnet und zwar jetzt sogar unabhängig davon, ob Radios, Fernseher oder Internetempfangsgeräte tatsächlich vorhanden sind oder nicht.
Die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten geht davon aus, dass die Unternehmen ab 2013 mehr zu den Rundfunkgebührenerträgen beisteuern werden als die bisherigen rund 450 Millionen Euro pro Jahr.
Die Höhe der monatlichen Rundfunkgebühren wird dann pro Betriebsstätte wie folgt berechnet:
- 0 bis 8 Beschäftigte: 17,98 € x 1/3 = 6,99 €
- Bis 19 Beschäftigte: 17,98 € x 1 = 17,98 €
- Bis 49 Beschäftigte: 17,98 € x 2 = 36,96 €
- Bis 249 Beschäftigte: 17,98 € x 5 = 89,90 €
- Bis 499 Beschäftigte: 17,98 € x 10 = 179,80 €
- Bis 999 Beschäftigte: 17,98 € x 20 = 369,60 €
- Bis 4999 Beschäftigte: 17,98 € x 40 = 719,20 €
- Bis 9999 Beschäftigte: 17,98 € x 80 = 1438,40 €
- Bis 19999 Beschäftigte: 17,98 € x 120 = 2157,60 €
- Ab 20000 Beschäftigte: 17,98 € x 180 = 3236,40 €
Das häusliche Arbeitszimmer ist als Betriebsstätte beitragsfrei. Dies bedeutet beispielsweise für Freelancer und Ein-Personen-GmbHs ohne eigene Büroräume, dass neben den bereits erhobenen 17,98 € für den Privathaushalt keine weiteren monatlichen Gebühren anfallen. Ebenso ist ein Fahrzeug pro Betriebsstätte gebührenfrei, während für jedes weitere teilweise oder voll gewerblich genutzte Fahrzeug monatliche Gebühren von 5,99 € anfallen. Die Regelung, dass ein Fahrzeug pro Betriebsstätte frei ist, gilt aber nicht für das Arbeitszimmer als Betriebsstätte, d. h ein von zu Hause arbeitende Unternehmer muss zwar keine Gebühren für sein Arbeitszimmer entrichten, wohl aber für sein teilweise geschäftlich genutztes Auto.
Interessant ist die starke Bevorteilung großer Betriebsstätten. So fällt monatlich bei einer Bäckereikette mit mehreren Ein-Beschäftigten-Ladengeschäften 6,99 Euro pro Mitarbeiter an, während es bei einem Behördenkomplex mit 15 000 Beschäftigten gerade mal 14 Cent pro Mitarbeiter sind. Vielleicht geht die Rundfunkgebührenkommission ja davon aus, dass dort 40 mal weniger Radio gehört wird.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 11/2012 veröffentlicht.