Freiberufler können ggf. gewerbesteuerpflichtig werden
Das freiberufliche Arbeiten hat viele Vorteile, beispielsweise die grundsätzliche Gewerbesteuerfreiheit. Allerdings kann ein Freiberufler gewerbesteuerpflichtig werden, wenn er eine GmbH gründet, so der Bundesfinanzhof in München (Az.: IV B 192/03). Dies sei sogar dann der Fall, wenn die GmbH sich ausschließlich aus Freiberuflern zusammensetzt.
Der Fall ist allerdings anders, wenn Freiberufler wie Ingenieure oder Unternehmensberater ohne Partner arbeiten oder in einer anderen Organisationsform (also nicht als GmbH) kooperieren. Dann entfällt die Pflicht zur Gewerbesteuer.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2012 veröffentlicht.