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Kostenloses Dokument: Die Kleinunternehmerregelung - Fragen und Antworten für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler

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Die Kleinunternehmerregelung soll Freiberuflern und Selbständigen das Leben erleichtern. Doch wie so oft im deutschen Steuerrecht, wirft auch die Kleinunternehmerregelung einige Fragen auf. Dieses Dokument beantwortet die Wichtigsten davon: Was ist eigentlich die Kleinunternehmerregelung? Für wen gilt diese? Welche Vor- und Nachteile bringt die Kleinunternehmerregelung? Wo kann man einen Antrag für oder gegen die Kleinunternehmerregelung stellen? (PDF, 4 Seiten, 115 kB)

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Grobe Voransicht des Dokuments: 'Die Kleinunternehmerregelung - Fragen und Antworten für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler' (Teil 1):

Die Kleinunternehmerregelung - Fragen und
Antworten für Selbständige, Unternehmer und
Freiberufler
Die Kleinunternehmerregelung beschäftigt Freiberufler, Freelancer und
Selbständige eigentlich schon seit Jahr und Tag. Ihr Hauptzweck ist es,
kleinen Unternehmern das Leben zu erleichtern. Doch wie so oft im
deutschen Steuerrecht, ist auch die Kleinunternehmerregelung nicht ganz so
einfach, wie sie auf den ersten Blick aussieht und stellt Kleinunternehmer
regelmäßig vor viele Fragen. Die wichtigsten davon sollen im Folgenden
beantwortet werden.
Was ist eigentlich die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung soll also Geschäftsleuten mit einem geringen
Jahresumsatz das Steuerleben erleichtern. Die Regelung besagt: Wer beim
Finanzamt die Einstufung als Kleinunternehmer nach § 19 UstG beantragt
und vom Finanzamt als Kleinunternehmer anerkannt wird, braucht in seinen
Rechnungen keine Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) aufzuweisen.
Kleinunternehmer haben somit den großen Vorteil, dass sie von der
umständlichen Verwaltungsaufgabe, Umsatzsteuer zu berechnen,
auszustellen und zu zahlen, befreit sind. Im Gegenzug bekommen die
Unternehmer dafür aber auch nicht die „Vorsteuer“ erstattet. Als Vorsteuer
bezeichnet man die Umsatzsteuer, die Sie selbst bei den Einkäufen für Ihr
eigenes Unternehmen bezahlen.
Die Berechnungsgrundlage für die Umsatzsteuer oder auch Mehrwertsteuer
sind die Einnahmen, die ein Unternehmer von seinen Kunden für
Dienstleistungen und Lieferungen bekommt. Diese Steuer wird nicht vom
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Unternehmer behalten, sondern an das Finanzamt weitergeleitet. Somit
wirken Unternehmen wie eine Art Steuereintreiber für den Staat.
Wichtig: Auch wenn Kleinunternehmer die Umsatzsteuer in ihren
Rechnungen nicht aufführen müssen, bedeutet das nicht, dass sie
umsatzsteuerfrei sind. Genau genommen wird nur die Umsatzsteuer vom
Finanzamt bewusst nicht erhoben.
Für wen gilt die Kleinunternehmerregelung?
Unternehmer, Selbständige sowie Freiberufler haben einen Anspruch auf den
Status als Kleinunternehmer, wenn ihr Umsatz (nicht der Gewinn!) mit
umsatzsteuerpflichtigen Lieferungen und Leistungen
im Vorjahr 17.500 Euro nicht übersteigt
UND
im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro betragen wird.
Das „und“ in diesem Zusammenhang bedeutet, dass beide Bedingungen
erfüllt sein müssen, damit die Kleinunternehmerregelung greifen kann.
Zu den Kleinunternehmern im Sinne des Umsatzsteuergesetzes können
sowohl Gewerbetreibende als auch Selbstständige und Freiberufler sowie
Land- und Forstwirte gehören.
Wer die Einstufung als Kleinunternehmer beantragt, geht damit aber nicht
beim Finanzamt betteln. Denn auch für die Behörden hat diese Regelung
große Vorteile: Ihnen wird ein gehöriger Verwaltungsaufwand erspart.
Welche Erleichterungen bringt die Kleinunternehmerregelung?
Die Kleinunternehmerregelung nimmt Freiberuflern, Unternehmern und
Selbständigen einen großen Batzen der Verwaltungsarbeit ab. Denn die
Umsatzsteuer-Regelbesteuerung bedeutet auch viel Arbeit.
Unternehmer müssen unter anderem:
? herausfinden welcher Umsatzsteuersatz zur jeweiligen Leistung oder
Lieferung gerade passt,
? ihren Kunden den betreffenden Umsatzsteuersatz korrekt in Rechnung
stellen,
? diese Umsatzsteuer, die in Rechnung gestellt wurde, von ihren Kunden
auch kassieren,
? den Vorsteueranteil aus allen Rechnungen, Bons und Quittungen
berechnen.
? ein Mal pro Monat die elektronische Umsatzsteuervoranmeldung über
die Zahllast (das ist die Summe der Umsatzsteuereinnahmen minus
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der Summe der gezahlten Vorsteuern) ans Finanzamt senden,
? diese Zahllast ans Finanzamt überweisen und
? eine Jahres-Umsatzsteuererklärung abgeben.
Das sind nur einige Punkte, die Unternehmer beachten müssen. Da die
Details hier sehr kompliziert werden, werden oft Steuerberater für diese
Verwaltungsarbeit beauftragt.
Bei diesem Aufwand ist es natürlich nicht überraschend, dass viele
Unternehmer die Kleinunternehmer-Regelung bevorzugen. Denn daraus
ergeben sich einige Vorteile:
? Sie müssen bei Ihren Rechnungen sowie bei Ihren Betriebsausgaben
nicht mehr zwischen Brutto und Netto unterscheiden.
? Umsatzsteuervoranmeldung fallen weg und bei der
? Umsatzsteuererklärung müssen Sie dann oft lediglich zwei Zahlen
einzutragen.
? Sie können Ihre Lieferungen und Leistungen deutlich günstiger
anbieten und sind damit für Kunden attraktiver.
Gibt es Nachteile der Kleinunternehmerregelung?
Auch wenn die Kleinunternehmerregelung viele Vorteile mit sich bringt,
sollten sich Geschäftstreibende und Freelancer gut überlegen,

Grobe Voransicht des Dokuments: 'Die Kleinunternehmerregelung - Fragen und Antworten für Selbständige, Unternehmer und Freiberufler':  Teil 2

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