Kostenloses Dokument: Mustervertrag für die Beauftragung eines Freiberuflers
Grobe Voransicht des Dokuments: 'Mustervertrag für die Beauftragung eines Freiberuflers' (Teil 2):
Arbeitsrechtliche Vorschriften / Scheinselbständigkeit
Beide Parteien haben von den Möglichkeiten eines Anstellungsvertrages bewusst keinen Gebrauch gemacht. Die Parteien beabsichtigen mit dem vorliegenden Vertrag keine Umgehung arbeitsrechtlicher Vorschriften.
Der Dienstleister wird darauf hingewiesen, dass er nach § 2 Nr. 9 SGB VI rentenversicherungspflichtig sein kann, wenn er auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig ist und keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt, deren Arbeitsentgelt aus diesem Beschäftigungsverhältnis regelmäßig 400,00 Euro im Monat übersteigt.
Der Dienstleister unterliegt bei der Durchführung der ihm übertragenen Tätigkeiten keiner Weisung des Auftraggebers (Weisungsfreiheit in inhaltlicher Hinsicht). Der Dienstleister ist in der Gestaltung seiner Tätigkeit (Zeit, Dauer, Ort der Arbeitsausübung) selbstständig tätig und vollkommen frei. Auf besondere betriebliche Belange ist jedoch Rücksicht zu nehmen und projektbezogene Vorgaben des Auftraggebers sind einzuhalten (Zeit, fachliche Vorgaben), soweit diese zur ordnungsgemäßen Vertragsdurchführung erforderlich sind.
Der Dienstleister ist berechtigt, Aufträge des Auftraggebers ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Gegenüber den Angestellten des Auftraggebers hat der Dienstleister keine Weisungsbefugnis.
Verschwiegenheit
Der Dienstleister ist verpflichtet dem Auftraggeber jeden möglichen Interessenskonflikt anzuzeigen, die sich aus seinen sonstigen Tätigkeiten ergeben.
Der Dienstleister verpflichtet sich, über die ihm im Rahmen seiner Tätigkeit bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse auch über die Vertragsdauer hinaus Stillschweigen zu bewahren.
Er verpflichtet sich ferner, bei Beendigung des Vertrages zur Zurückgabe sämtlicher ihm zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung gestellten Gegenstände und Unterlagen (auch in Form von Kopien, CDs, ...). Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
Der Auftraggeber hat das uneingeschränkte Nutzungsrecht für sämtliche im Rahmen des Projekts erarbeiteten Ergebnisse und Werke, sofern dadurch nicht die Rechte Dritter berührt werden.
Sonstige Hinweise und Vereinbarungen
Beide Vertragsparteien informieren sich gegenseitig, sobald Abwicklungsschwierigkeiten oder Zeitverzögerungen absehbar sind.
Der Dienstleister informiert den Auftraggeber täglich/wöchentlich (z. B. per E-Mail oder Papierauflistung) über die am Vortag/ in der Vorwoche angefallenen Arbeitszeiten. Der Auftraggeber bestätigt täglich/wöchentlich die gemachten Arbeitsschritte (z. B. per Bestätigungs-E-Mail oder per Unterschrift).
Der Vergütungsanspruch des Dienstleisters entfällt, wenn er infolge von Krankheit oder sonstigen Arbeitsverhinderungen an der ihm auferlegten Leistungserbringung nach diesem Vertrag verhindert ist.
Die Haftung des Dienstleisters beschränkt sich dem Grunde nach auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Die Haftung ist auf maximal _____ Euro beschränkt.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen. Nebenabreden und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
Die vertraglichen Beziehungen unterstehen dem deutschen Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist _______ (Stadt).
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(Ort, Datum, Name Auftraggeber) (Ort, Datum, Name Dienstleister)
Grobe Voransicht des Dokuments: 'Mustervertrag für die Beauftragung eines Freiberuflers': Teil 1, Teil 2