Praxistipps zur erfolgreichen Anmeldung als Freiberufler
In unserem Freelance-Market-Forum (www.forum.freelance-market.de) haben wir momentan eine interessante Diskussion über die behördliche Anmeldung zum Freiberufler. Das Thema interessiert, wurde doch dieser Beitrag bereits 1200-mal gelesen. Daher geben wir hier einige Tipps des Freelancers "Enigma" wieder:
• Prüfen, ob man die richtige Ausbildung hat um Freiberufler sein zu dürfen (Bücher / Bibliothek zum Thema Freiberufler).
• Finanzamt bitten (Mail/Fax) um Zusendung Formular zur Steuernummeranmeldung (oder www.berlin.de/imperia/md/content/senatsverwaltungen/finanzen/steuern/formulare/jahresneutraleformulare/a045_1b.pdf
• Ggf. Jobcenter formlos über geplante Arbeitsaufnahme informieren (www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Mitteilung-ueber-Veraenderungen-Alg-II-kn.pdf und www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-EKS-Erklaerung-Einkommen-Selbstaendiger-kn.pdf )
• Formular fürs Finanzamt ausfüllen, abgeben, dort steht auch drauf, ob man freiberuflich oder gewerblich tätig werden möchte, ich habe freiberuflich auffällig markiert.
• Wenn man Glück hat, bekommt man gleich die Steuernummer mitgeteilt (und später noch mal per Brief).
• "IT-Berater" möglichst nicht als Fachgebiet verwenden, das kann Probleme geben. "Die Freien Berufe haben im Allgemeinen auf der Grundlage besonderer beruflicher Qualifikation oder schöpferischer Begabung die persönliche, eigenverantwortliche und fachlich unabhängige Erbringung von Dienstleistungen höherer Art im Interesse der Auftraggeber und der Allgemeinheit zum Inhalt."
• Empfehlenswert: www.freie-berufe.de/fileadmin/freie-berufe.de/pdfalt/pdf/kurzgewerbe.pdf
• Neuregelung Berechnung Zuverdienst Hartz IV: (§3) http://bundesrecht.juris.de/algiiv_2008/__3.html
• §11 Abs. 2 SGB: Satz 9: Bei erwerbsfähigen Hilfebedürftigen, die erwerbstätig sind, ist an Stelle der Beträge nach Satz 1 Nr. 3 bis 5 ein Betrag von insgesamt 100 Euro monatlich abzusetzen.
• Künftig unterliegen Hartz-IV-Selbständige nicht mehr dem Einkommenssteuergesetz. Sie sollen weniger absetzen können als andere Selbständige, nämlich nur noch die "tatsächlichen notwendigen Ausgaben". Dabei wird nun außerdem ihr Einkommen aus den letzten sechs Monaten vor dem SGB-II-Antrag berücksichtigt.
• Wer sich einen neuen PC oder PKW kauft, kann den vollen Preis im Bewilligungszeitraum absetzen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 10/2008 veröffentlicht.