Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Freiberufler
Deutsche Selbstständige haben seit dem 1. Februar 2006 die Möglichkeit sich freiwillig gegen Arbeitslosigkeit zu versichern, sofern die selbstständige Tätigkeit mindestens 15 Stunden in der Woche beträgt. Ausserdem muss ein Antragssteller in den letzten zwei Jahren vor seiner Existenzgründung mindestens ein Jahr in der Gesetzlichen Arbeitslosenversicherung versichert gewesen sein. Anträge können bei der Arbeitsagentur www.arbeitsagentur.de gestellt werden. Die Höhe des monatlichen Beitrags beträgt 39,81 Euro (alte Bundesländer) sowie 33,56 Euro (neue Bundesländer) und ist unabhängig vom spezifischen Einkommen. Das neue Gesetz wird im 3. Sozialgesetzbuch SGB III § 28a geregelt und ist vorerst befristet bis Ende 2010.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market Newsletter 5/2006 veröffentlicht.