Dienstwagenregelung diskriminiert KMUs
Das Bundeskabinett hat eine Änderung der Besteuerung von Dienstwagen beschlossen. Selbstständige sollen in Zukunft per Fahrtenbuch nachweisen, dass sie ihr Auto zu mehr als 50 Prozent betrieblich nutzen. Firmenwagen hingegen, die ein großes Unternehmen einem Mitarbeiter überlässt, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Diese Änderung "diskriminiert vor allem Kleinunternehmer", äußerte sich der Präsident des Bundesverbandes Mittelständische Wirtschaft (BVMW), Mario Ohoven in www.salesbusiness.de. Außerdem sei bei Einschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit von Dienstwagen mit einem Absatzeinbruch bei den deutschen Autoherstellern zu rechnen. "Das wird negative Auswirkungen und Arbeitsplatzverluste bis in die mittelständische Zuliefererindustrie mit sich bringen." "Die neue Bundesregierung hat zugesagt, kleine Unternehmen bei Steuern und Abgaben zu entlasten und mit dem lange versprochenen Bürokratieabbau endlich ernst zu machen. Dem steht die geplante Dienstwagenbesteuerung diametral entgegen", betont Ohoven.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-Newsletter 3/2006 veröffentlicht.