Frage des Monats: Was genau ist ein Freiberufler?
Freiberufler sind selbstständige Dienstleister, die eine eigenverantwortliche berufliche Tätigkeit ausüben, ohne der Gewerbeordnung zu unterliegen. Typischerweise sind sie in wissenschaftlichen, künstlerischen oder erzieherischen Bereichen tätig.
Die Einstufung als Freiberufler oder Gewerbetreibender obliegt dem Finanzamt und beruht auf besonderen Qualifikationen gemäß § 18 EStG und § 1 PartGG. Dort sind unter anderem folgende Tätigkeiten genannt:
Ingenieure, Architekten, Chemiker,
Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratende Volks- und Betriebswirte,
vereidigte Buchprüfer, Steuerbevollmächtigte,
Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen,
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten,
Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte.
Während einige Berufe wie Arzt oder Anwalt spezifische Ausbildungen erfordern, sind andere, wie Übersetzer oder Journalist, in Deutschland nicht geschützt und können von jedermann ausgeübt werden.
Die bei Freelance-Market gelisteten Dienstleister können in unterschiedlichen Wirtschaftsformen tätig sein. Außer Freiberuflern sind dies beispielsweise auch Gewerbetreibende und Ein-Personen-GmbHs. Alle Angebote müssen sich allerdings auf eine konkrete Person beziehen. Daher sind Profile, die ein komplettes Team darstellen, bei uns ebenso unzulässig wie Profile eines fiktiven/austauschbaren Mitarbeiters.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2024 veröffentlicht.