FDP verhindert EU-Richtlinie zur Plattformarbeit
In der EU arbeiten inzwischen 28 Millionen Menschen für digitale Plattformen. Dabei verteilen die Plattformbetreiber Kleinaufträge (sog. “Mikrojobs”) online an Solo-Selbstständige wie beispielsweise Taxi-, Liefer- und Handwerkerdienste. Die EU-Kommission sieht schon seit Jahren die Gefahr der Ausbeutung und hat nach langen Debatten erneut einen Entwurf für eine EU-Richtlinie vorgelegt. Ziel ist es, menschenwürdige Arbeitsbedingungen für die Plattform-Selbstständigen sicherzustellen.
Die EU-Richtlinie zur Plattformarbeit, die von EU-Parlament und Mitgliedsstaaten verhandelt wurde, war bereits kurz vor Weihnachten gescheitert, nicht zuletzt da Frankreich starke Bedenken hatte. Die belgische Ratspräsidentschaft konnte dann noch einen Kompromiss erarbeiten, der dann am 16. Februar zur Abstimmung vorgelegt wurde.
Bei der Abstimmung enthielten sich allerdings Deutschland, Frankreich, Griechenland und Estland. Diese Sperrminorität hat die Richtlinie dann verhindert. Insbesondere die FDP hatte darauf gedrängt, dass Deutschland nicht für die Initiative stimmt.
Die belgische Ratspräsidentschaft wollte die Richtlinie noch vor den Europawahlen verabschieden. Die vorgeschlagenen Kriterien sollen dabei auf nationale Gesetze, internationale Abkommen und die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zurückgreifen. Das ist jetzt gescheitert!
Eine erneute Abstimmung einer dann modifizierten Richtlinie dürfte (falls überhaupt) erst nach den Europawahlen im Juni stattfinden. Bis dahin könnten aber die Mehrheitsverhältnisse im Europaparlament komplett andere sein.
Wäre die Richtlinie in Kraft getreten, hätte das für viele Solo-Unternehmer tiefgreifende Folgen gehabt:
• Die Vermutung einer abhängigen Beschäftigung, wenn Anzeichen für eine Kontrolle der Mitarbeiter vorliegen.
• Die Beweislast würde umgekehrt, d. h. die Plattformen müssten das Gegenteil beweisen.
• Die Mitgliedsstaaten hätten jeweils unterschiedliche Kriterien für die Vermutung einer Beschäftigung festgelegt, da es keine Einigung auf europaweit einheitliche Kriterien gab. Dies hätte Solo-Selbstständige in Deutschland besonders hart getroffen, da bei uns klare Statusfeststellungskriterien fehlen, was zu noch mehr Rechtsunsicherheit geführt hätte.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 03/2024 veröffentlicht.