Bundestag: Ab 1.1.25 soll jeder Selbstständige elektronische Rechnungen annehmen
Im Rahmen des Wachstumschancen-Gesetzes, das der Bundestag am 17.11.23 beschlossen hat, wurde jetzt festgelegt, dass ab 1.1.25 jeder Selbstständige elektronische Rechnungen annehmen muss.
Die Pflicht zur E-Rechnung soll aktuell (noch) nicht für Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro und für Rechnungen an Privatpersonen und an Auslandskunden gelten.
Immerhin erhalten Unternehmen mit weniger als 800 000 Euro Umsatz noch eine zweijährige Übergangsfrist, während der noch Papier-Rechnungen versendet werden dürfen.
Eine E-Rechnung ist dabei keine herkömmliche PDF, es muss eine maschinenlesbare XML-Datei sein. Diese kann beispielsweise als “ZUGFeRD”-Datei in ein für Menschen lesbares PDF eingebettet sein. Das etwas sperrige Akronym steht für “Zentraler User Guide des Forums elektronische Rechnung Deutschland”. Das ZUGFeRD-Format soll die Kosten der Rechnungsstellung reduzieren. Ziel des Gesetzes ist auch, dass durch die bessere automatische Verarbeitung das Rechnungswesen und die “Finanzkontrolle” effizienter werden.
Passend dazu plant die Bundesregierung mittlerweile auch, dass B2B-Rechnungen ab 2028 nicht mehr nur per E-Mail versendet werden dürfen, sondern dass parallel zum Rechnungsempfänger auch noch eine Übermittlung an das Finanzamt erfolgen muss.
Wir gehen davon aus, dass die Pflicht zur E-Rechnung, trotz der aktuellen Notsituation im Bundeshaushalt, demnächst den Vermittlungsausschuss mit dem Bundesrat passieren wird, da der Bundeshaushalt dadurch finanziell nicht belastet wird.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 12/2023 veröffentlicht.