Bundesarbeitsministerium: Renten von Freelancern deutlich höher als bei Angestellten
Obwohl die Bundesregierung immer wieder den Eindruck erwecken will, dass viele Freiberufler von Altersarmut betroffen sind, zeigt die Antwort des Bundesarbeitsministeriums auf eine Anfrage der Links-Fraktion, dass die meisten Freiberufler deutlich besser im Alter abgesichert sind als Angestellte. Insbesondere die Altersrenten, die von den Versorgungswerken freier Berufe gezahlt werden, liegen deutlich über den Rentenbeträgen der gesetzlich Versicherten. So zahlten laut dem Bundesarbeitsministeriums die berufsständischen Versorgungswerke Ende 2019 im Durchschnitt 2135 Euro monatlich aus, während es bei der gesetzlichen Rentenversicherung lediglich 954 Euro waren.
Selbst gesetzlich Versicherte mit Ansprüchen aus 35 Jahren erhielten im Schnitt “nur” 1237 Euro monatlich, was fast 900 Euro weniger ist, als die Altersrente der Freiberufler. Bei den Versorgungswerken wurden die höchsten Renten an Notare (2606 Euro), Ärzte (2457 Euro) und Zahnärzte (2124 Euro) bezahlt.
Zwar müssen auch von den Renten der Versorgungswerke Sozialabgaben entrichtet werden, doch selbst im Netto-Vergleich liegen die Altersbezüge der freien Berufe noch immer 1,8-mal so hoch wie die durchschnittliche gesetzliche Rente. Selbst bei 35 Versicherungsjahren sind sie immer noch 1,4-mal so hoch. Bezieht ein Freiberufler oder Unternehmer die Rürup-Rente, fallen zudem keine Sozialabgaben an. Ähnliches gilt auch für andere Formen der Altersabsicherung, die bei Freelancern beliebt sind.
Das Ministerium führt zur Erklärung dieses Unterschieds die “relativ hohen Einkommen" der Freiberufler an, was zu entsprechend höheren Beiträgen führt.
Während die Rentenversicherung für Angestellte verpflichtend ist, trifft das für Selbstständige nur in Ausnahmefällen zu. Bereits 2012 forderte die damalige Arbeitsministerin Ursula von der Leyen eine Rentenversicherungspflicht für Freiberufler und Selbstständige. Arbeitsminister Hubertus Heil wollte diese dann einführen, was aber durch Verzögerungen beim Gesetzentwurf für die Grundrente und die COVID19-Pandemie vereitelt wurde. Die verpflichtende gesetzliche Rentenversicherung für alle Soloselbständigen, die 2024 eingeführt werden sollte, ist immer noch in Vorbereitung. Auf Einladung des Arbeitsministeriums gab es am 28.6.2023 im Haus der Selbständigen eine Veranstaltung (direkt und online) zum Thema „Gibt es Licht am Ende des Vorsorgetunnels für Solo-Selbstständige?“ Vorgestellt und diskutiert wurde zu einem Rechtsgutachten zur „Mindestabsicherung von Selbstständigen in der Rentenversicherung“.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 08/2023 veröffentlicht.