Spesen: Voraussichtliches Ende der ermäßigten Umsatzsteuer in der Gastronomie
Seit dem 1. Juli 2020 beträgt die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen nur 7 Prozent (anstelle der meist üblichen 19 Prozent), mit Ausnahme von Getränken. Diese befristete Senkung der Umsatzsteuer läuft allerdings Ende 2023 aus.
Die CDU/CSU-Fraktion hatte einen Entwurf zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt, um eine dauerhafte Senkung der Umsatzsteuer zu erreichen. Der Antrag wurde im Finanzausschuss der Ampel-Fraktionen am 21.6.2023 vorerst abgelehnt.
Die Union meint, dass angesichts steigender Belastungen, insbesondere durch hohe Energie- und Einkaufspreise, die Wettbewerbsfähigkeit der Gastronomie grundsätzlich gestärkt werden müsse. Restaurants und Wirtshäuser sind insbesondere im ländlichen Raum unverzichtbare Treffpunkte für Einwohner und Gäste. Eine vielfältige Restaurant-Kultur würde darüber hinaus wesentlich zur Lebensqualität und Standortattraktivität beitragen.
Ein Auslaufen des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes würde zu einer grundsätzlichen Wettbewerbsbenachteiligung innerhalb Europas führen, da 23 der 27 EU-Mitgliedsstaaten ihrer Gastronomie einen ermäßigten Steuersatz gewähren.
Dieser Entwurf wurde wegen der Auswirkungen auf den Bundeshaushalt und die angespannte Haushaltssituation von der Ampelkoalition abgelehnt. Die SPD argumentierte, dass der derzeit geltende ermäßigte Steuersatz als Subvention erst im Rahmen der Haushaltsberatungen diskutiert werden könnte.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 07/2023 veröffentlicht.