Corona-Soforthilfe: Soloselbstständige erhalten Rückzahlungsbescheide
Wie uns verschiedene Freiberufler berichten, werden diese jetzt von ihrer Gemeinde aufgefordert, die Soforthilfe zurückzuzahlen, die sie vor fast drei Jahren erhalten hatten. Vielen Soloselbstständigen half der Staat mit Soforthilfe aus, da ihr Einkommen zu Beginn der Pandemie eingebrochen war. Doch jetzt sind viele in einer schwierigen Lage, denn sie haben das Geld bereits ausgegeben und fühlen sich von den Rückforderungen überrumpelt.
Einige Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein hatten die Menschen bereits im vergangenen Jahr auf mögliche Rückforderungen hingewiesen, während andere Länder wie Bayern erst später damit begannen. Verwirrenderweise hat der bayerische Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger jetzt mitgeteilt, dass „niemand durch die Rückzahlung zu viel gezahlter Hilfen in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten soll“.
In vielen Branchen sind die Betriebsausgaben für Soloselbstständige gering, weshalb sie das Geld hauptsächlich für ihren Lebensunterhalt verwendet haben. Doch die Bundesregierung hatte klargestellt, dass die Soforthilfe nur für Betriebsausgaben verwendet werden darf. Einige wenige Bundesländer erlaubten es jedoch, einen festen Betrag für den Lebensunterhalt anzurechnen. Experten gehen davon aus, dass die meisten Soloselbstständigen, die zur Abrechnung aufgefordert werden, zumindest mit einer Teil-Rückforderung konfrontiert sind. Manche Selbstständige haben inzwischen sogar ihren Lebensversicherungsvertrag aufgekündigt, um laufende Ausgaben bestreiten zu können. Jedes Bundesland geht bei der Soforthilfe jedoch seinen eigenen Weg.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2023 veröffentlicht.