Bis 410 Euro frei: Wann nebenberufliche Freelancer Steuern zahlen müssen
Die Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit neben dem Hauptberuf ist für viele Menschen eine Möglichkeit, zusätzliches Einkommen zu generieren. Doch was viele nicht wissen: Auch Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit müssen versteuert werden.
Grundsätzlich gilt, dass alle Einkünfte aus verschiedenen Einkunftsarten, wie z. B. Löhne, Gehälter, Mieten oder eben auch freiberufliche Tätigkeiten, in der Einkommensteuererklärung addiert werden. Die Summe aller Einkünfte ist dann zu versteuern.
Ausnahme: Wenn eine Person hauptsächlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit hat und die jährlichen Einkünfte als Freiberufler weniger als 410 Euro pro Jahr betragen, bleiben diese Einkünfte steuerfrei. Eine wichtige Voraussetzung hierbei ist, dass die Person keine weiteren Einkunftsarten hat.
Ein Beispiel: Ein Abteilungsleiter verdient 90 000 Euro im Jahr und übt nebenberuflich als Dozent eine freiberufliche Tätigkeit aus. Wenn diese Einkünfte höchstens 410 Euro pro Jahr betragen, müssen diese nicht versteuert werden. Würde er hingegen 420 Euro einnehmen, wären rund 200 Euro Steuern fällig.
Um sicherzugehen, dass alles korrekt versteuert wird, empfiehlt es sich, einen Steuerberater hinzuzuziehen.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 05/2023 veröffentlicht.