Bürgergeld seit 1.1.2023: Verbesserungen auch für Unternehmer und Freiberufler
Das Bürgergeld hat am 1. Januar 2023 das Arbeitslosengeld II (umgangssprachlich auch “Hartz IV” genannt) abgelöst. Es soll den Betroffenen mehr Schutz bieten und jetzt insbesondere auch Selbstständigen und Freiberuflern Verbesserungen bringen. Es ist gerade für Selbstständige erfreulich, dass das “Schonvermögen” im ersten Jahr auf mindestens 40.000 Euro erhöht wurde. So müssen Selbstständige nicht mehr wie bisher erst einen großen Teil ihrer Rücklagen aufbrauchen, die sie beispielsweise für die Altersvorsorge aufgebaut haben.
Das gilt auch für eine selbst genutzte Wohnung bis zu 130 Quadratmetern. Wer zur Miete wohnt, bekommt die Kosten für Unterkunft und Nebenkosten zudem im ersten Jahr vollständig gezahlt (sogenannte Karenzzeit). Das ist gerade für Selbstständige, die häufig von zu Hause aus arbeiten, eine wesentliche Verbesserung.
Auch sind jetzt alle Formen der Altersvorsorge geschützt. Bisher bezog sich der Schutz hauptsächlich nur auf Rente, Betriebsrente, Rürup und Riester. Der Gesetzgeber hat nun anerkannt, dass Selbstständige auch andere Formen der Vorsorge nutzen. Die Berechnung dieses “Schonvermögens” für Selbstständige basiert auf der Dauer der Selbstständigkeit. Für jemanden, der beispielsweise 20 Jahre selbstständig war, ist dessen Altersvorsorge bis zu einer Summe von 160 000 Euro “geschützt”. Dies gilt unabhängig von der Anlageform, also beispielsweise auch für Barvermögen und Aktien.
Es gelten jetzt auch etwas großzügigere Regeln beim Zuverdienst. Wer bis zu 100 Euro monatlich hinzuverdient, darf das volle Bürgergeld behalten. Ab 100 bis 520 Euro pro Monat bleiben 20% anrechnungsfrei, zwischen 520 und 1000 Euro 30 Prozent, zwischen 1000 und 1200 Euro bleiben dann wiederum zehn Prozent anrechnungsfrei.
Nach Meinung des Verbands der Gründer und Selbstständigen Deutschland ist die Antragstellung allerdings weiterhin zu aufwändig und bürokratisch, so dass viele Hilfeleistungen gar nicht erst angefragt werden. Das meint auch das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung: Nur knapp zwei Drittel der anspruchsberechtigten Menschen nehmen ihr Recht auf Grundsicherung für Arbeitsuchende in Anspruch, da es ihnen peinlich ist oder die Antragsstellung zu kompliziert ist.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 02/2023 veröffentlicht.