Entlastungen für Freelancer und Unternehmer: Finanzamt großzügig bei Stundungen und Prüfungen
Laut einer Anweisung des Bundesfinanzministeriums an die Finanzbehörden der Länder sollen die Finanzämter jetzt die gesetzlich möglichen Handlungsspielräume maximal ausnutzen, um die “erheblich betroffenen” Steuerpflichtigen zu entlasten.
Nachfolgend haben wir die wichtigsten Inhalte des entsprechenden Briefes des Bundesfinanzministeriums für Sie zusammengefasst.
Laut dem Schreiben machte der völkerrechtswidrige Überfall Russlands auf die Ukraine Sanktionen der EU notwendig, die zu schwerwiegenden wirtschaftlichen Folgen für die deutsche Bevölkerung und Unternehmen führten. Die Finanzämter sollen den Betroffenen jetzt durch verschiedene Maßnahmen helfen:
• Möglichkeit zur Herabsetzung von Vorauszahlungen zur Einkommens- und Körperschaftsteuer.
• Stundung, einstweilige Einstellung oder Beschränkung von Vollstreckungsmaßnahmen (Vollstreckungsaufschub) im Rahmen des zur Verfügung stehenden Ermessensspielraums.
• Bei Nachprüfung der Voraussetzungen werden keine strengen Anforderungen gestellt, sofern der Antrag bis zum 31. März 2023 eingeht.
• Entscheidungen über Anträge auf Billigkeitsmaßnahmen oder Anpassung der Vorauszahlungen sollen zeitnah erfolgen.
• Auf Antrag kann jetzt auch rückwirkend eine Herabsetzung der Vorauszahlungen für das Jahr 2022 möglich sein.
• Möglichkeit des Verzichts auf Stundungszinsen für bis zu 3 Monate, falls der Steuerpflichtige sich bislang immer pünktlich an die Zahlungspflichten gehalten hat.
Falls Sie Anregungen haben oder unseren Newsletter abonnieren möchten, können Sie uns hier gerne eine Nachricht hinterlassen:
Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 11/2022 veröffentlicht.