Gründung und Anmeldung einer GmbH endlich auch online möglich
Seit dem 1. August 2022 können GmbHs und Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) auch online gegründet werden. Die Voraussetzungen dafür regelt das Gesetz zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie (DiRUG), das an diesem Stichtag in Kraft trat. Die Gründung kann ohne persönliches Erscheinen per Online-Meeting mit dem Notar erfolgen, auch vom Ausland aus.
Laut der IHK Stuttgart sind zusätzlich jetzt auch bestimmte notarielle Anmeldungen zum Handelsregister für das Online-Verfahren zugelassen.
Das virtuelle Verfahren wird damit eine zusätzliche Option neben dem Präsenzverfahren beim Notar, welches unverändert erhalten bleiben soll. Gründer und Gründerinnen können sich zusätzlich für eine gemischte Form entscheiden, beispielsweise kann ein Gesellschafter oder eine Gesellschafterin bei dem Notartermin persönlich vor Ort sein und die anderen Gesellschafter und Gesellschafterinnen nehmen online teil.
Nur die GmbH und die UG (haftungsbeschränkt) können online gegründet werden und auch nur dann, wenn es sich um eine Bargründung handelt, also die Nennbeträge der Geschäftsanteile von den Gesellschaftern in Geld eingebracht werden.
Bei Sachgründungen oder gemischten Bar- und Sachgründungen kann das Online-Gründungsverfahren aktuell leider (noch) nicht genutzt werden. Für alle anderen Rechtsformen steht die Online-Gründung derzeit nicht zur Verfügung. Diese können aber teilweise ein Online-Verfahren für Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister nutzen.
Grundsätzlich können alle Gründungs-Formalitäten online erledigt werden. Eine GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) wird mit dem Abschluss eines Gesellschaftsvertrages (Satzung) gegründet, der notariell beurkundet werden muss. Diese Beurkundung und die im Zusammenhang mit der Gründung gefassten Gesellschafterbeschlüsse können im notariellen Online-Verfahren durchgeführt werden.
Für darauf folgende beurkundungsbedürftige Maßnahmen, die nicht im Zusammenhang mit der Gründung stehen, beispielsweise eine Satzungsänderung oder die Veräußerung von Geschäftsanteilen, steht das Online-Verfahren aktuell leider nicht zur Verfügung. Diese Beurkundungen können nur in einem Anwesenheitstermin beim Notar erledigt werden.
Die GmbH und UG (haftungsbeschränkt) werden mit der Eintragung im Handelsregister zur juristischen Person und erhalten dadurch ihre Haftungsbeschränkung. Alle Eintragungen im Handelsregister setzen voraus, dass diese von sämtlichen Geschäftsführern in notariell beglaubigter Form beim Registergericht angemeldet werden. Auch diese notarielle Beglaubigung kann online durchgeführt werden. Dies gilt auch für die Gesellschafterliste, die im Zusammenhang mit der GmbH-Gründung zum Handelsregister eingereicht werden muss. Fremd-Geschäftsführer, die nicht zum Kreis der Gesellschafter zählen, können somit ebenfalls das Online-Verfahren nutzen.
Auch kann das vereinfachte Musterprotokoll verwendet werden. Dieses unterscheidet sich dann allerdings von den bereits existierenden Musterprotokollen, die nur bei einem notariellen Präsenztermin genutzt werden können. Das Musterprotokoll (auch: Gründungsprotokoll) vereinfacht die Gründung, es enthält neben einem vorgegebenen Text für einen Gesellschaftsvertrag auch die Gesellschafterliste und die Bestellung der Geschäftsführung. Im Unterschied zu den bereits existierenden Musterprotokollen, die nur für einen notariellen Präsenztermin genutzt werden können, sind die Musterprotokolle für die Online-Gründung nicht kostenprivilegiert.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 08/2022 veröffentlicht.