Frist für Meldungen zum Transparenzregister zum 30. Juni 2022 abgelaufen
Mit Ablauf des Monats Juni endete die Übergangsfrist für GmbHs, aber auch für Genossenschaften, europäische Genossenschaften und Partnerschaften.
Spätestens am 30. Juni 2022 mussten alle GmbHs (sowie Genossenschaften, europäische Genossenschaften und Partnerschaften) ihre wirtschaftlich Berechtigten gemeldet haben. Die am 01.08.2021 mit dem Inkrafttreten des Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetzes („TraFinG“) geltende Übergangsfrist für die sogenannte Melde-Fiktion endete dann.
Experten rechnen inzwischen mit einer Verschärfung der Bußgelder nach dem 30. Juni 2022.
Das Transparenzregister- und Finanzinformationsgesetz soll die Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung weiter bekämpfen. Neben mehr Transparenz über Rechtseinheiten und ihre wirtschaftlich Berechtigten soll damit auch eine europäische Vernetzung aller entsprechenden Register geschaffen werden.
Das TraFinG beseitigt insbesondere die bisher geltenden “Mitteilungsfiktionen” für börsennotierte Unternehmen sowie alle Rechtseinheiten, bei denen die Angaben zu den (fiktiv) wirtschaftlich Berechtigten aus dem Handelsregister, Partnerschaftsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister oder Unternehmensregister abrufbar sind. Das bedeutet konkret, dass jetzt auch alle diese Gesellschaften ihre wirtschaftlich Berechtigten gesondert an das Transparenzregister melden müssen, und zwar auch dann, wenn die wirtschaftlich Berechtigten bereits aus dem Handelsregister oder sonstigen Registern ersichtlich sind.
Zudem müssen ausländische Erwerber deutscher Immobilien in vielen Fällen Angaben zu ihren wirtschaftlich Berechtigten dem deutschen Transparenzregister melden.
Sonderregelungen gelten lediglich für eingetragene Vereine. Keine Neuerungen ergeben sich für Stiftungen, da es für sie bislang keine Meldefiktionswirkung gibt.
Ab 1. Januar 2024 werden allerdings auch Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit Inkrafttreten des “MoPeG” ebenfalls der Meldepflicht im Transparenzregister unterliegen, sofern sie im Gesellschaftsregister eingetragen sind.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 07/2022 veröffentlicht.