Finanzamt verlängert Abgabefrist für Einkommensteuer auf den 31.10.2022
Steuerzahler bekommen erneut drei Monate Aufschub für die Steuererklärung 2021. Wie schon im Vorjahr verabschiedete der Bundestag eine Fristverlängerung bis Ende Oktober 2022. Es fehlt lediglich noch die Unterschrift des Bundespräsidenten und die Veröffentlichung. Wer durch einen Steuerberater (oder einem Lohnsteuerhilfeverein) unterstützt wird hat sogar bis zum 31.8.2023 Zeit für Steuererklärung für 2021.
Ein Grund ist, dass die Finanzämter wegen Corona deutlich mehr Verwaltungsaufwand haben und daher mit der Bearbeitung kaum nachkommen. Zudem müssen sich Corona-bedingt Steuerzahler mit Neuerungen wie der Home-Office-Pauschale und Nach- und Rückzahlungen von Kurzarbeitergeld auseinandersetzen. Außerdem müssen Unternehmer und Freiberufler sich um die Besteuerung der erhaltenen Corona-Hilfen kümmern.
Die Ampel-Koalition hat, mit Zustimmung der Union, jetzt das vierte Corona-Steuerhilfegesetz verabschiedet. Neben weiteren Hilfsmaßnahmen sieht es die erneute Fristverlängerung um drei Monate für die Einkommensteuererklärung vor.
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 06/2022 veröffentlicht.