Zahlreiche Reaktionen zu unserem Artikel zur Rentenversicherungspflicht für Freiberufler ab 2024
In den letzten News berichteten wir von den Plänen von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD), ein Gesetz zur Altersvorsorgepflicht für Selbstständige und Freiberufler vorzulegen, das ab 2024 in Kraft treten soll. Hierzu erhielten wir zahlreiche, zum Teil empörte, Reaktionen.
Zum Hintergrund: Die verpflichtende Altersvorsorge beträfe langfristig alle Menschen, die nicht bereits obligatorisch rentenversichert sind, etwa im Rahmen eines berufsständischen Versorgungswerks. Ziel ist, dass sofort alle Selbstständigen unter 35 Jahren und langfristig sogar alle selbstständig arbeitenden Menschen zwischen der gesetzlichen Rentenversicherung, der privaten Altersvorsorge im Rahmen einer Rürup-Rente und einem Versorgungswerk wählen. Die Vorsorgeform muss insolvenz- und pfändungssicher sein sowie eine Rente oberhalb des Grundsicherungsniveaus ermöglichen. Dieses liegt derzeit bei durchschnittlich 800 Euro im Monat.
C. Sträßner meint, dass Versorgungswerke meist keine Lösung sind: Die berufsständischen Versorgungswerke gibt es zwar für einen größeren Kreis von Freiberuflern - z. B. für Mitglieder der Rechtsanwalts- und Ärztekammern. Für Sprachmittler (Übersetzer/Dolmetscher), die nirgends “eingekammert” sind, gibt es sie nicht.
O. Barheine stellt die zu Grunde liegenden Annahmen in Frage: Selbstständige würden durchschnittlich nur bei 50% des Bruttorentenniveaus liegen? Kaum zu glauben! Investitionen in Wertpapiere und Immobilien sind doch viel lukrativer. Da wird von Herrn Heil wohl wieder künstlich eine Altersarmut von Selbstständigen herbeigerechnet. Ein paar Tausend Selbstständige, die im Alter auf Hartz IV angewiesen sein werden, sind nicht das Problem. Ein paar Millionen Angestellte, für die die Rente nicht reichen wird, dagegen schon.
Auch A. Schattschneider glaubt nicht, dass die Einbeziehung der Freiberufler die finanzielle Situation unseres Rentensystems verbessern wird: Wir sehen doch, dass die schon lange laufenden Sozialversicherungen für viele nicht reichen. Wenn wir jetzt die Freiberufler und Selbstständigen mit einbeziehen, wird sich längerfristig auch die Ausgabesumme massiv erhöhen. Und das wird wieder nicht funktionieren!
Dass eine Rentenversicherungsreform alleine das Probleme nicht löst gibt C. Sträßner zu bedenken: Freelancer sind übrigens keineswegs automatisch auch Freiberufler im juristischen Sinne. Sie können auch Selbstständige oder Schein-Selbstständige sein (wobei der Themenkomplex der Scheinselbstständigkeit nicht nur die Rentenversicherung, sondern auch die Kranken- und Pflegeversicherung umfasst - dieses Thema wird mit einem solchen Gesetz “nur zur Rente” also nicht abgeräumt).
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Dieser Artikel wurde in den Freelance-Market-News 04/2022 veröffentlicht.